Eine Frage, die ich mir gerade stelle ist, wer nach aktuell geltendem Recht im Falle der vertragsgemäßen Rücksendung der SIM-Karte nach Beendigung eines Mobilfunkvertrags das Versandrisiko für diese Sendung trägt.
In concreto:
Im Beisein einer dritten Person wird der einfache Brief, der die SIM enthält, in den naheliegenden Briefkasten eingeworfen. Der Mobilfunkbetreiber behauptet im Rahmen der Abrechnung dagegen, dass ihm die SIM niemals zugestellt wurde.
In einem solchen Fall wird die Frage, wer das Versandrisiko zu tragen hat, zunächst zur alles entscheidenden. Reicht die Aufgabe der Sendung zur Erfüllung der Verpflichtung oder ist der Zugang der SIM Bestandteil der dem Kunden obliegenden vertraglichen Pflichten.
Letzteres würde bedeuten, dass sogar bei einem Versand per Einschreiben, welches den TK-Anbieter nicht erreicht (auch das ist möglich), der Kunde das Kartenpfand zunächst einmal zu zahlen hat.
Die Sufu führte mich zu einem lange zurückliegenden Thread , der dieselbe Frage aufwirft, sie aber unbeantwortet lässt.
Frankie
Erg.:
Die Frage, ob die Post im Falle eines Verlustes des Einschreibens zur Erstattung der Gebühr/des Pfands verpflichtet ist, möchte ich an dieser Stelle nicht erörtern. Denn aufgrund der Beförderungsbestimmungen halte ich dies keineswegs für gewiss. Die verlorene SIM hat nämlich nicht unmittelbar den Sachwert von 30,- € und mittelbare Folgen des Verlustes wie etwa Schadenersatzansprüche sind nicht erstattungsfähig.
Dieses Problem möchte ich in diesem Thead außen vor lassen und mich auf die konkrete Fragestellung beschränken.