Versandrisiko in Sachen Kartenpfand

  • Hmm ... ein Ergebnis, das mir durchaus zusagen würde.


    Den AGB von VV entnehme ich aber mehrere verschiedene eine Schadenersatzpflicht auslösende Tatbestände, die nebeneinander stehen.


    Unter anderem:
    1. Verstoß gegen die Rücksendeverpflichtung (Punkt XIII Nr.7 S.2 der AGB).
    2. Verlust der Karte (Punkt XIII Nr.7 S.3 der AGB).
    (Beispielhafte Numerierung zum Zwecke der Bezeichnung durch mich)


    Deiner Argumentation folge ich, soweit eine Zahlungspflicht nach Nr.1 nicht besteht. Dem habe ich auch nie widersprochen.


    Unabhängig von der Rücksendeproblematik besteht nach Nr.2 eine (getrennt zu beurteilende) Zahlungsverpflichtung im Falle des Verlustes der Karte.


    Gehen wir mal davon aus, dass VV seinen Zahlungsanspruch nicht mit dem Verstoß gegen die Rücksendepflicht, sondern allein mit dem Verlust der im Eigentum von VV stehenden Karte begründet.


    Wie sähe die Argumentation dann aus?


    Frankie

  • Mir liegen die AGB nicht vor. Was steht dort im Wortlaut zum Verlust? Hast du einen Link?


    Pauschalisierter Schadensersatz?


    Lässt der Schuldner die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht, wenn sich eines einfachen Briefs bedient?


    EDIT:


    Müsste diese Klausel sein:


    Zitat

    7. Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum von VICTORVOX. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des Kundenverhältnisses hat der Kunde die SIM-Karte innerhalb
    von 3 Wochen in einwandfreiem Zustand an VICTORVOX zurückzusenden. Verstößt der Kunde hiergegen, hat er VICTORVOX einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 25,56 zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen, falls VICTORVOX keinen höheren oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. Dies gilt auch bei Verlust oder Abhandenkommen sowie Defekt der SIM-Karte, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.


    Da kann VV sich drehen und wenden, aufgrund der Schickschuld trägt VV das Übermittlungsrisiko. Da keine "Mindestversandart" vereinbart wurde, trifft den Kunden auch kein Verschulden, wenn er den einfachen Brief wählt. Insoweit geht auch der Umweg über die Verlustklausel schief.


    Steht ein Verschulden des Frachtführers fest, könnte der Schuldner den Verlust wegen § 278 BGB zu vertreten haben ;)


    Strengenommen könnte man auch noch über §§ 989, 990 I BGB als AGL nachdenken. Da wird es aber nur eng, wenn der Kunde die Karte am letzen Tag an VV schickt. "Nicht mehr berechtigter"-Besitzer ist er ja frühestens 3 Wochen nach Vertragsende. Andernfalls wird es schwierig mit der Vindikationslage im Zeitpunkt des Verletzungserfolgs...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • M.E. im Ergebnis doch eher eine "wacklige" Geschichte.


    Da lohnt es fast, über die grundsätzliche Wirksamkeit dieser Klausel zu sinnieren:


    Ohne das näher geprüft zu haben, fallen mir ad hoc zwei mögliche Angriffspunkte ins Auge:


    1. Ich vermisse das Recht des Kunden, einen im Einzelfall geringeren Schaden von VV nachzuweisen. Für gewöhlich ein k.o.-Kriterium.


    2. Die Frage, ob mit einem Endverbraucher durch AGB/Preisliste ein vom Kunden zu zahlender Betrag von XY "zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer" wirsam vereinbart werden kann, halte ich auch für erörterungswürdig.


    Wie ich VV kenne, lohnte es sich bestimmt, in den AGB auch noch nach weiteren "Tretminen" zu suchen.


    Obwohl ich persönlich mit dem Laden nix zu tun habe, ärgern mich solche Geschichten einfach. Man könnte mal darüber nachdenken, ob solche "Workshops" nicht ganz allgemein von Interesse sein können. Ich mag hier ja keinen mit "theoretischem Geschwafel" langweilen wollen ... aber in der Praxis taucht das Problem mit dem "Karten-Pfand" (welch unpassende Bezeichnung durch VV) immer wieder mal auf.


    Frankie

  • Die VV-AGB sind wirklich ein Abenteuerspielplatz.


    Ich schrieb ja weiter oben schon vom pauschalisierten Schadensersatz.


    Zitat

    (...) einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 25,56 zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen, falls VICTORVOX keinen höheren oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.


    Die Klausel ist schon deswegen angreifbar, weil sie m.E. dem anderen Teil nicht ausdrücklich den Nachweis eines geringeren Schadens gestattet. Das läuft hier so nebenbei in einem Nebensatz.


    Zudem vergisst VV dabei, dass auch der Nachweis gestattet werden muss, dass überhaupt kein Schaden eingetreten ist. Ein noch so geringer Schaden ist aber immer noch ein Schaden.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Huch ... wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :p


    Zu nachtschlafener Zeit sollte ich wohl nicht mehr versuchen, meinem Denkorgan irgendwelche Leistungen abzufordern ...


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von speeny
    Das Ende des Telco-Simkartenpfands.


    Ja und? Hier muss in Eigenregie gehandelt werden. Ende des Simkartenpfandes würde bedeuten, die streichen den Punkt aus der AGB und beenden die Posse.


    Und du bist nicht der einzigste der das hinbekommen hat. Mit den richtigen Argumenten knicken die ganz schnell ein.


    Um es kurz zu machen, dein Beitrag hat keinen grossen Mehrwert und der Threadtitel, ist aus meiner Sicht, falsch.


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Zudem vergisst VV dabei, dass auch der Nachweis gestattet werden muss, dass überhaupt kein Schaden eingetreten ist. Ein noch so geringer Schaden ist aber immer noch ein Schaden.


    IMHO ist auch ein Schaden in Höhe von 0 EUR ein geringerer als einer i. H. v. 25 EUR.


    Formal ist es dem Kunden also durchaus möglich, einen Schaden von 0 EUR nachzuweisen und zu begleichen.


    Oder man weist einen Schaden i. H. v. -20 EUR nach, weil ja der Materialwert der SIM-Karte gegen Null tendiert, demgegenüber bei Nichtrücksendung aber eine ganze Reihe Verwaltungsakte entfallen (Annahme, auspacken, zuordnen, Bestätigung senden), die durchaus kostensenkend sind und daher zu einem negativen Schaden führen könnten, der dann durch VV zu erstatten ist.


    Aber das führt glaube ich zu weit....


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

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