Hmm ... ein Ergebnis, das mir durchaus zusagen würde.
Den AGB von VV entnehme ich aber mehrere verschiedene eine Schadenersatzpflicht auslösende Tatbestände, die nebeneinander stehen.
Unter anderem:
1. Verstoß gegen die Rücksendeverpflichtung (Punkt XIII Nr.7 S.2 der AGB).
2. Verlust der Karte (Punkt XIII Nr.7 S.3 der AGB).
(Beispielhafte Numerierung zum Zwecke der Bezeichnung durch mich)
Deiner Argumentation folge ich, soweit eine Zahlungspflicht nach Nr.1 nicht besteht. Dem habe ich auch nie widersprochen.
Unabhängig von der Rücksendeproblematik besteht nach Nr.2 eine (getrennt zu beurteilende) Zahlungsverpflichtung im Falle des Verlustes der Karte.
Gehen wir mal davon aus, dass VV seinen Zahlungsanspruch nicht mit dem Verstoß gegen die Rücksendepflicht, sondern allein mit dem Verlust der im Eigentum von VV stehenden Karte begründet.
Wie sähe die Argumentation dann aus?
Frankie