ZitatOriginal geschrieben von Knut-Börge
Das ist doch ein gewerbliches Angebot mit Gewinnerzielungsabsicht.
Haha, du hast eine Ahnung = Null. Aber hauptsache seinen Senf dazugeben.
Gewerblich wäre es erst, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nicht einmalig ist, wie in diesem Fall, sondern nachhaltig und wiederkehrend. Wenn er also regelmäßig Handys einkauft um sie dann wieder zu veräußern. Nach einschlägiger Rechstssprechung sind Gelegenkeitskäufe mit anschließendem Wiederverkauf nicht gewerblicher Natur.