ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Nö, er muß sogar auschlüsseln. Insbesondere bei Privatpatienten...wenn Kasse auch.
Aber da es von keiner Kasse bezahlt wird, muß er (TE) die (aufgeschlüsselte) Rechnung bezahlen.
Jepp. Ist alles rechtens so. Muß der TE wohl in den sauren Apfel beißen und das nächste Mal früher absagen.