Unfall mit Firmenwagen - einige kleine Geschichte mit speziellen Fragen

  • Andere Frage, nicht direkt zu dem Thema, aber zum Unterthema. ;)


    Welche Vorteile könnte der AG haben, wenn er steuerfreie (!) Zuschüsse, z.B. die 50% bei Sonntagsarbeit, nicht in den Arbeitsvertrag mit aufnimmt? Schließlich sind diese doch steuerfrei!? :confused:


    Bei meinem Arbeitsvertrag, den ich im übrigen noch immer nicht unterschrieben habe und in der jetzigen Form auch nicht unterschreiben werde, fehlen wie gesagt die Zuschläge und es taucht dort nur der Standardbruttolohn auf...
    Der AG hat zwar versprochen, den bisherigen Lohnunterschied durch die Sonntagszuschläge zu realisieren (was ich ihm übrigens auch glaube, denn er macht es bei anderen AN genauso), aber ein mulmiges Gefühl bleibt dennoch.


    Ist es tatsächlich so, dass faktisch momentan ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, wie von hottek beschrieben?. Ich möchte das definitiv nicht 'für mich ausnutzen" etc., sondern es interessiert mich eben einfach. Welche Vorteile würden sich daraus ergeben?


    Wenn mich mir folgenden Passus durchlese, scheint hottek durchaus Recht zu haben:
    Die Befristung des Vertrages bedarf allerdings der Schriftform gem. § 14 Abs. 4 TzBfG. Wird das versäumt, ist nicht der gesamte Arbeitsvertrag unwirksam, sondern lediglich die Befristungsklausel, so dass nun ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht, § 16 TzBfG.

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Ist es tatsächlich so, dass faktisch momentan ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, wie von hottek beschrieben?. Ich möchte das definitiv nicht 'für mich ausnutzen" etc., sondern es interessiert mich eben einfach. Welche Vorteile würden sich daraus ergeben?


    Wenn mich mir folgenden Passus durchlese, scheint hottek durchaus Recht zu haben:
    Die Befristung des Vertrages bedarf allerdings der Schriftform gem. § 14 Abs. 4 TzBfG. Wird das versäumt, ist nicht der gesamte Arbeitsvertrag unwirksam, sondern lediglich die Befristungsklausel, so dass nun ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht, § 16 TzBfG.


    Ja, so ist es. Der größte Horror aller öffentlichen Arbeitgeber (und ob der potentiellen Scheinselbstständigkeit auch öffentlicher Auftraggeber)!


    Zitat


    Welche Vorteile könnte der AG haben, wenn er steuerfreie (!) Zuschüsse, z.B. die 50% bei Sonntagsarbeit, nicht in den Arbeitsvertrag mit aufnimmt? Schließlich sind diese doch steuerfrei!?


    Eventuell weil das Geld für die Zuschläge aus der 'schwarzen Kasse' kommt? ;):D

  • Der Vorteil bestimmte Lohnbestandteile nicht in den Vertrag zu schreiben besteht für den AG darin, dass es im Streitfall für den AN schwierig sein wird, diese Vereinbarung zu beweisen. Der AG beruft sich dann auf den schriftlichen Teil des Vertrages und du bist in der Beweispflicht.


    Was die Befristung angeht, hat hottek Recht. Ein Arbeitsverhältnis, dass ohne schriftliche Befristung beginnt, läuft unbefristet! Krasses Beispiel: Arbeitsbeginn ist Montag 8h, eine Befristung wurde bereits mündlich vereinbart, der Chef kommt mit dem Vertragstext jedoch erst in der Mittagspause zu dir und du unterschreibst nicht. Folge: Du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag, da die bloß mündliche Vereinbarung unwirksam ist.
    Das ganze ergibt sich aus §14 Abs. 4 TzBfG (Link).

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Der Vorteil bestimmte Lohnbestandteile nicht in den Vertrag zu schreiben besteht für den AG darin, dass es im Streitfall für den AN schwierig sein wird, diese Vereinbarung zu beweisen. Der AG beruft sich dann auf den schriftlichen Teil des Vertrages und du bist in der Beweispflicht.


    Ok. Aber wenn ich es richtig sehe, entstehen ihm durch das Weglassen Zuschläge im Vertrag keinerlei Nachteile, oder? Deshalb verstehe ich nicht, warum er das nicht aufnimmt. Würde mich nicht wundern, wenn er einfach nur zu faul ist, das mit aufzunehmen, obwohl es ja keine große Sache ist.

    Zitat

    Was die Befristung angeht, hat hottek Recht. Ein Arbeitsverhältnis, dass ohne schriftliche Befristung beginnt, läuft unbefristet! Krasses Beispiel: Arbeitsbeginn ist Montag 8h, eine Befristung wurde bereits mündlich vereinbart, der Chef kommt mit dem Vertragstext jedoch erst in der Mittagspause zu dir und du unterschreibst nicht. Folge: Du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag, da die bloß mündliche Vereinbarung unwirksam ist.
    Das ganze ergibt sich aus §14 Abs. 4 TzBfG (Link).


    Der Arbeitsvertrag ist vom AG auf Mitte Mai datiert, wenige Tage vor dem Beginn der Tätigkeit als Festangestellter. Wenn ich das jetzt einfach unterschreibe, ist wieder alles im Lot aus der Sicht meines AG denke ich. Wie verhält es sich aber, wenn ich mit dem aktuellen Datum unterschreibe, dieses also handschriftlich neben meiner Unterschrift vermerke? Ist das mein gutes Recht?


    Ich würde mich damit irgendwie absichern wollen... Komisch fand ich z.B., dass er vor wenigen Tagen beim Gespräch meinte, er kann von mir als Festangestellter eine Selbstbeteiligung bei einem Fahrzeugschaden verlangen, "im Gegensatz dazu, wenn ich noch auf 400€-Basis arbeiten würde." :rolleyes:
    Keine Ahnung, ob das wirklich so ist, aber nachteilig wäre das für mich dann ganz sicher nicht, da ich dann ja faktisch den Arbeitsvertrag noch gar nicht unterschrieben hatte. Jedoch laut Einstellungsdatum, dass im Vertrag vermerkt ist, schon und angemeldet als Festangestellter war ich zum Zeitpunkt des Unfalls ja auch schon. Ach man, alles kompliziert und verworren... :(


    Ich werde einfach meine Arbeit vernünftig machen und werde sehen, was jetzt noch kommt. Mindestens eine Sache von beiden (Arbeitsvertrag und Selbstbeteiligung) wird ganz sicher demnächst kommen und dann muss ich eben schauen...

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker

    Der Arbeitsvertrag ist vom AG auf Mitte Mai datiert, wenige Tage vor dem Beginn der Tätigkeit als Festangestellter. Wenn ich das jetzt einfach unterschreibe, ist wieder alles im Lot aus der Sicht meines AG denke ich. Wie verhält es sich aber, wenn ich mit dem aktuellen Datum unterschreibe, dieses also handschriftlich neben meiner Unterschrift vermerke? Ist das mein gutes Recht?


    Das kannst du machen, das ganze wäre dann juristisch ein Änderungsvertrag, der dazu führt, dass dein Arbeitsverhältnis wieder befristet ist. Zur Unterschrift zwingen kann der AG dich jedoch nicht. Auch kann man keine Fiktionen für die Vergangenheit vereinbaren.

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Ok. Aber wenn ich es richtig sehe, entstehen ihm durch das Weglassen Zuschläge im Vertrag keinerlei Nachteile, oder? Deshalb verstehe ich nicht, warum er das nicht aufnimmt.


    Weil er keine Vorteile von der Aufnahme der Zuschläge in den Vertrag hat. Wenn die Zuschläge nicht aufgenommen sind, kann er immernoch versuchen sich um die Zahlung zu drücken (wie Jimmythebob schrieb) und/oder er kann sie ggf. 'leichter' 'an der Steuer vorbei' zahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker



    Der Arbeitsvertrag ist vom AG auf Mitte Mai datiert, wenige Tage vor dem Beginn der Tätigkeit als Festangestellter. Wenn ich das jetzt einfach unterschreibe, ist wieder alles im Lot aus der Sicht meines AG denke ich. Wie verhält es sich aber, wenn ich mit dem aktuellen Datum unterschreibe, dieses also handschriftlich neben meiner Unterschrift vermerke? Ist das mein gutes Recht?


    So wie ich es verstanden habe, musst du den Vertrag überhaupt nicht mehr unterschreiben.
    Da dein Arbeitsverhältnis schon begonnen hat, muss dir dein Chef einen neuen unbefristeten Vertrag mit aktuellem Datum unterbreiten in dem der Arbeitsbeginn Anfang Mai genannt wird.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist voll gültig (und eben unbefristet). Der TE muss also nichts unterschreiben, wenn er nicht will. Weder den (befristeten) Vertrag mit altem Datum, noch einen unbefristeten Vertrag mit neuem Datum.


    Der Chef muss also erstmal überhaupt keinen Vertrag vorlegen. Das einzige schriftliche Dokument, auf das der TE Anspruch hat, wäre eine Auflistung über die Vertragsvereinbarungen nach dem Nachweisgesetz (NachwG).

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