Andere Frage, nicht direkt zu dem Thema, aber zum Unterthema.
Welche Vorteile könnte der AG haben, wenn er steuerfreie (!) Zuschüsse, z.B. die 50% bei Sonntagsarbeit, nicht in den Arbeitsvertrag mit aufnimmt? Schließlich sind diese doch steuerfrei!? :confused:
Bei meinem Arbeitsvertrag, den ich im übrigen noch immer nicht unterschrieben habe und in der jetzigen Form auch nicht unterschreiben werde, fehlen wie gesagt die Zuschläge und es taucht dort nur der Standardbruttolohn auf...
Der AG hat zwar versprochen, den bisherigen Lohnunterschied durch die Sonntagszuschläge zu realisieren (was ich ihm übrigens auch glaube, denn er macht es bei anderen AN genauso), aber ein mulmiges Gefühl bleibt dennoch.
Ist es tatsächlich so, dass faktisch momentan ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, wie von hottek beschrieben?. Ich möchte das definitiv nicht 'für mich ausnutzen" etc., sondern es interessiert mich eben einfach. Welche Vorteile würden sich daraus ergeben?
Wenn mich mir folgenden Passus durchlese, scheint hottek durchaus Recht zu haben:
Die Befristung des Vertrages bedarf allerdings der Schriftform gem. § 14 Abs. 4 TzBfG. Wird das versäumt, ist nicht der gesamte Arbeitsvertrag unwirksam, sondern lediglich die Befristungsklausel, so dass nun ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht, § 16 TzBfG.