Unfall mit Firmenwagen - einige kleine Geschichte mit speziellen Fragen

  • Hallo,


    folgender Sachverhalt: ich arbeite neben meinem Studium als Service-Fahrer in der Gastronomiebranche. Nun hatte ich vor kurzem einen Auffahrunfall mit einem Firmenwagen.
    Damals bei meiner Einstellung auf 400€-Basis habe ich einen sog. "Kfz-Überlassungsvertrag" bzw. Zettel unterschrieben, der im Falle eines Unfalls eine Selbstbeteiligung i.H.v. 300€ durch mich vorsieht. Ich denke, dies ist so auch rechtens, da der Wagen lt. Papieren 300€ SB bei Vollkasko hat.


    Jetzt habe ich gelesen, dass die vereinbarte Selbstbeteiligung nur dann fällig wird, wenn auch eine Schadensregulierung durch die Vollkaskoversicherung erfolgt, Beispiel.


    Nun ist es so, dass mein Chef einen Bekannten hat, der eine (Hinterhof)-Werkstatt hat und sämtliche Autos/Roller repariert, wenn irgendwas anfällt. Ich weiß, dass er auch den von mir beschädigten Wagen innerhalb von ein paar Tagen wieder instandgesetzt hat (neuer Kotflügel + Außenspiegel und Tür notdürftig ausgebeult).


    Ich kenne mich bei diesem Thema leider überhaupt nicht aus, aber wie wahrscheinlich ist es denn jetzt, dass das alles auch wirklich über die Vollkasko lief? Kann es nicht auch sein, dass mein Chef durch diese Vorgehensweise die Kasko aus dem Spiel lässt, um nicht hochgestuft zu werden? Ich habe da, wie gesagt, keine Ahnung, wie die weitere Vorgehensweise ist, damit die Vollkasko einspringt.


    Natürlich könnte man jetzt sagen: "Pech gehabt, mecker nicht und zahl lieber", allerdings ist die Sache noch ein wenig brisant:


    Ich arbeite nun seit knapp vier Wochen für insgesamt max. drei Monate (Urlaubsvertretung) als Festangestellter. In dieser Zeit hat er es immer noch nicht geschafft, mir einen Arbeitsvertrag vorzulegen. Wir hatten damals einen Stundenlohn vereinbart, der, wie sich nun bei der ersten Abrechnung gezeigt hat, von ihm nicht eingehalten wurde. Aufgrunddessen war ich kurz davor, alles hinzuwerfen, allerdings habe ich derzeit (noch) keine Alternative.
    Ich habe aber deutlich gemacht, dass es damals anders besprochen wurde und er meinte zähneknirrschend, er würde das bei der nächsten Abrechnung nachzahlen (der Arbeitsvertrag wird mir die nächsten Tage übrigens vorgelegt - dann auch zu den vereinbarten Konditionen).


    In diesem Zusammenhang kam von ihm dann aber auch gleich der Hinweis, dass ich doch bitte dann auch an den Kfz-Überlassungsvertrag denke, sprich, dass ich die 300€ zu zahlen hätte. Ob ich die 300€ bei Nichtbeanstandung des 'falschen' Lohnes auch hätte zahlen müssen, weiß ich nicht... (ein Kollege hatte vor einiger Zeit bei einem zugegebenermaßen glimpflicher verlaufenden Unfall nichts zahlen müssen...).


    Dass ich aufgrund der Lohn-Geschichte menschlich sehr enttäuscht bin, brauche ich Euch wohl nicht zu sagen. Ich arbeite dort bereits seit über einem Jahr, habe meine Arbeit immer vernünftig gemacht und der Umgang war immer einigermaßen ok und locker (auch deshalb vielleicht das Hinwegsehen über den bisher noch fehlenden Arbeitsvertrag) und habe mich bereit erklärt, als Vertretung einzuspringen, was mit weiteren Einschränkungen verbunden ist (Flexibilität etc.).


    Das einem das jetzt so gedankt wird, finde ich traurig. Noch ist der Arbeitsvertrag nicht unterschrieben; wer weiss, was da noch kommt und ob die Anpassung wie besprochen erfolgt (einziger Vorteil durch die kurzfristige Festanstellung ist, dass ich mehr Stunden arbeiten kann als auf 400€-Basis; stundenlohnmäßig bringt es keinerlei Vorteile, eher noch das Gegenteil...).


    Auch aufgrund dieser Geschichte sehe ich es nicht ein, für einen Schaden am Pkw aufzukommen, der lt. Gesetz evtl. gar nicht auf mich abgewälzt werden kann, sofern die Vollkasko nicht in Anspruch genommen wurde.


    Frage: Kann ich irgendwie rausbekommen, ob dieser Schaden am eigenen Fahrzeug durch die Vollkasko reguliert worden ist? Soweit ich weiß, kann man ja auch telefonisch die Versicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen, wenn man das Kennzeichen hat. Ist ähnliches auch hier möglich?


    Was mir grad noch einfällt: Damals bei meiner Tätigkeit auf 400€-Basis habe ich diesen Kfz-Überlassungsvertrag unterschrieben. Ist dieser nun überhaupt auch noch gültig, wenn ich jetzt, wenn auch nur vorübergehend, dort eine Festanstellung (also im Grunde genommen ein neues Beschäftigungsverhältnis(?) habe?


    Das Ganze liest sich jetzt vielleicht so, als ob ich finanziell günstig aus der Sache rauskommen möchte, allerdings kennt ihr die ganzen Hintergründe nicht und ich möchte hier auch nicht noch weiter ausholen. Deshalb bitte ich Euch, die moralische Seite außer Acht zu lassen...


    Mein Studium habe ich jetzt beendet und bin auf Jobsuche. Diese Tätigkeit wird also nicht mehr von Dauer sein, aber momentan bin ich eben auf diese Arbeit dort noch angewiesen. Das sonstige Arbeitsklima (Kollegen) ist super und die Arbeit macht auch viel Spaß. Sollte man auch deshalb vielleicht einfach 'die Füße stillhalten'?


    Über Meinungen und Ratschläge würde ich mich sehr freuen.

  • Meinung:


    komplizierte Geschichte, für die es keine perfekte Lösung geben wird.


    Was du generell nie vergessen darfst ist, dass es in der Arbeitsumgebung ums Business geht und weniger um gegenseitiges persönliches Entgegenkommen. Der Chef wird dir nichts schenken - auch dann nicht, wenn er vordergründig den Kumpel spielt; es ist nur Masche.


    Umgekehrt geht es für dich auch nur um Geld und Arbeitsbedingungen. Wenn du also immer mal wieder mehr als nötig entgegen gekommen bist, bist du auf dem Holzweg bzw. dem Chef auf den Leim gegangen. Das jetzt anrechnen zu wollen ist menschlich verständlich, aber eigentlich nicht valide.


    Ich würde die ganze Angelegenheit an deiner Stelle jetzt versachlichen. Blende die persönlichen Dinge möglichst aus, denn du gewinnst - weder vor dem Chef noch vor dir selbst - noch einen Blumentopf damit, dass du auf Gefallen aus der Vergangenheit verweist.


    Ich würde von kompetenten Menschen prüfen lassen, ob du die 300 EUR zahlen musst oder nicht. Wenn nicht - zahlst du sie selbstverständlich auch nicht.


    Es ist nämlich fraglich, ob du überhaupt für eine leichte Fahrlässigkeit in Regress genommen werden kannst (falls es leichte Fahrlässigkeit war); nach meinem gefährlichen Halbwissen musst du nur bei grober Fahrlässigkeit haften. Sollte der Unfall also ohne grobe Missachtung irgendwelcher Regeln und eher durch ein Momentversagen entstanden sein, müsstest du - Schriftstück hin oder her, das ist dann sowieso nichtig - nicht für den Schaden aufkommen, sondern dann gehört das zum Betriebsrisiko des Chefs.


    Überdies wäre zu prüfen ob nicht deine Haftpflicht für die 300 EUR Selbstbeteiligung aufkommt. Egal ob du eine hast oder nicht und ob du zahlen musst oder nicht - du meldest den Fall deiner Haftpflicht, die natürlich prüfen wird... *zwinker*. Es dürfte interessant sein zu sehen, ob Cheffe dann plötzlich ganz anders redet oder - überzeugt von der Rechtmäßigkeit seines gesamten Tuns - ohne Verunsicherung weiter bei seiner aktuellen Linie bleibt... Wenn du merkst, dass er plötzlich zurückrudert, weißt du, woran du bist.


    Die Unfallgeschichte ist auch völlig unabhängig von deinem Lohn und dem Arbeitsvertrag, den du noch nicht schriftlich vorliegen hast. Lass' dir also nicht irgendein "Entgegenkommen" aufschwatzen weil du dich bzgl. des Unfalls in der Defensive wähnst. Das sind 2 Paar Schuhe, die nichts miteinander zu tun haben.


    Obendrein gelten auch mündliche Verträge. Die praktische Schwierigkeit ist natürlich der Beweis, welche Konditionen vereinbart wurden. Es ist aber nicht so einfach, dass du aufgrund des nicht schriftlich vorliegenden Vertrags nicht die besprochenen Rechte (und Pflichten) hast. Da würde ich dem Chef also auch nicht "ohne Not" irgendwelche Zugeständnisse machen nur weil du denkst "ich kann das Gegenteil leider nicht beweisen". Du kannst dich dennoch auf die Einhaltung von Absprachen und den so zustande gekommenen mündlichen Vertrag berufen.


    Sei nicht frech, aber zeige dem Chef, dass du dich nicht verarschen lässt. Sei dialogbereit und stehe Fehler ein bzw. zahle, wenn du musst. Mach' ihm (und dir!) aber auch klar, dass du gar nichts zahlst und nichts schuldest wenn er das nicht klar nachweist.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Hallo Printus,


    danke für Deine Einschätzung. Ich hatte gehofft, dass auch Du Dich hier zu Wort meldest. ;)
    Nun kommt blöderweise ja auch noch der Zeitdruck hinzu. Der Vertrag wird mir wahrscheinlich heute vorgelegt - ich weiß nicht, wie ich es erklären soll, zwecks Prüfung der Rechtmäßigkeit der 300€-SB von anderer Seite, nicht sofort unterschreiben zu wollen, sofern die Zahlen stimmen.


    Irgendwo hatte ich gelesen, dass ein wie in meinem Fall Auffahrunfall zur mittleren Fahrlässigkeit zählt und man dann auch die SB übernehmen müsste.


    Die Sache mit der eigenen Haftpflicht und der evtl. Kostenübernahme ist ein guter Tipp, danke. Auch das müsste ich dann aber auch erst noch in Erfahrung bringen, was ebenfalls Zeit kostet. Alles also etwas kompliziert...

  • Hi,


    lies dir mal das durch:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung


    Ich bin der Meinung dass beim Pizzaausliefern und dem damit verbundenen Führen eines Fahrzeuges das Risiko ungleich höher ist einen Unfall zu verschulden weshalb auch bei "normaler Fahrlässigkeit" keine Haftungsübernahme vorliegen sollte.


    Hintergrund ist u.a. das sicherlich ein verhältnissmäßig niedriges Gehalt verbunden mit niedrigem Zeitwert des Fahrzeuges einem Gewinn für den Arbeitgeber darstellen würde - vermutlich hatte deshalb der Kollege auch nicht zahlen müssen bzw. der Selbstbehalt ist mehr eine Drohung im Arbeitsvertrag welche rechtlich relativ bestandslos ist aber dafür die Fahrer zu einer höheren Sorgfallt animiert.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Sag ihm doch einfach, dass du die Rechnung seiner Versicherung haben willst, damit du den Schaden bei deiner Berufshaftpflicht geltend machen kannst. Ob du überhaupt eine hast und diese zahlt, brauchst du ja nicht zu thematisieren. Wie ist denn der Unfall überhaupt zu Stande gekommen? Wie Printus schon richtig schrieb, haftet man als Arbeitnehmer zu 100% nur bei grober Fahrlässigkeit. Das hängt damit zusammen, dass der AG dir ja durch die Fahrten ein gewisses Risiko aufbürgt, das du ohne die Stelle nicht hättest. Wenn etwas passiert, haftet er daher bei einfacher und mittlerer Fahrlässigkeit mit.

  • Naja, ein Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg ist nicht gerade geeignet als Beispiel für die allgemeine Rechtslage herzuhalten. Die im Arbeitsverhältnis geltenden besonderen Haftungsgrundsätze wurde in diesem Urteil nicht einmal erwähnt.


    Das Bundesarbeitsgericht hat in diesen Fällen schon anders entschieden:
    siehe hier: http://www.arbeitsrecht-fa.de/hefte_04/200410/02.pdf
    und zusammengefasst: Hier


    Wenn wir also nicht wissen, wie genau der Wortlaut des "Überlassungsvertrages" geregelt ist und welcher Grad der Fahrlässigkeit dir beim Unfall vorzuwerfen ist, lässt sich die Frage, ob du zahlen musst oder nicht, überhaupt nicht beantworten.

  • Ich bin derselben meinung wie polli oben.


    Es ist nicht erlaubt das unternehmerische Risiko einer gefahrgeneigten Tätigkeit ( hier = Straßenverkehr, gewünschte schnelle Zustellung im ... ) auf den ohnehin geringfügig bezahlten Arbeitnehmer abzuwälzen.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Mal vom rechtlichen abgesehen, da kenn ich mich zuwenig aus:
    Angenommen der Schaden liegt bei 2.000€ laut Gutachten der Versicherung/ Werkstatt etc. pp.
    Abgerechnet wird auf Gutachterbasis (entspräche dann ~ 1680€ wg Mwst.), dann müssten IMHO die SB ja trotzdem abgezogen werden. Bleiben 1380€. Die Hinterhofkaschemme flickt jetzt für ~ 500€, bleibt bei deinem Chef ein Plus von 880€!


    Also, warum sollte er wollen, daß du jetzt auch noch die 300€ zahlst? Damit er noch mehr Plus macht!? :rolleyes: Das wär dann ja schon ziemlich armselig!
    Meinst nicht er würde auch so rechnen?


    Oder hab ich jetzt irgendwo nen Denkfehler drin? (Die Höherstufung der VK mal ausgenommen)


    Zur leichten/ mittleren/ schweren Fahrlässigkeit:
    Rein von der Logik her macht es grundsätzlich ja nur dann Sinn daß du zahlen mußt, wenn die 300€ SB auch wirklich angefallen sind, was sie wiederum nur dann tun wenn die Versicherung auch tatsächlich mit der Schadenregulierung beauftragt wurde... ;)


    Bleibt die Frage wie das mit dem Hinweis im Arbeitsvertrag zu werten ist...
    Ergo: Jemanden fragen der sich damit auskennt! :top:
    Wo sind denn die ganzen TT-Rechtsverdreher wenn man sie braucht...? :rolleyes::D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Noch eine andere Frage zu diesem Thema:


    Ist es eigentlich für die Frage "Wer muss für die Kosten aufkommen?" unerheblich, ob ich den Firmenwagen zum Zeitpunkt des Unfalls "privat" oder "dienstlich" genutzt habe? Oder spielt das eine Rolle?

    Gruß Walter

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