Hallo,
folgender Sachverhalt: ich arbeite neben meinem Studium als Service-Fahrer in der Gastronomiebranche. Nun hatte ich vor kurzem einen Auffahrunfall mit einem Firmenwagen.
Damals bei meiner Einstellung auf 400€-Basis habe ich einen sog. "Kfz-Überlassungsvertrag" bzw. Zettel unterschrieben, der im Falle eines Unfalls eine Selbstbeteiligung i.H.v. 300€ durch mich vorsieht. Ich denke, dies ist so auch rechtens, da der Wagen lt. Papieren 300€ SB bei Vollkasko hat.
Jetzt habe ich gelesen, dass die vereinbarte Selbstbeteiligung nur dann fällig wird, wenn auch eine Schadensregulierung durch die Vollkaskoversicherung erfolgt, Beispiel.
Nun ist es so, dass mein Chef einen Bekannten hat, der eine (Hinterhof)-Werkstatt hat und sämtliche Autos/Roller repariert, wenn irgendwas anfällt. Ich weiß, dass er auch den von mir beschädigten Wagen innerhalb von ein paar Tagen wieder instandgesetzt hat (neuer Kotflügel + Außenspiegel und Tür notdürftig ausgebeult).
Ich kenne mich bei diesem Thema leider überhaupt nicht aus, aber wie wahrscheinlich ist es denn jetzt, dass das alles auch wirklich über die Vollkasko lief? Kann es nicht auch sein, dass mein Chef durch diese Vorgehensweise die Kasko aus dem Spiel lässt, um nicht hochgestuft zu werden? Ich habe da, wie gesagt, keine Ahnung, wie die weitere Vorgehensweise ist, damit die Vollkasko einspringt.
Natürlich könnte man jetzt sagen: "Pech gehabt, mecker nicht und zahl lieber", allerdings ist die Sache noch ein wenig brisant:
Ich arbeite nun seit knapp vier Wochen für insgesamt max. drei Monate (Urlaubsvertretung) als Festangestellter. In dieser Zeit hat er es immer noch nicht geschafft, mir einen Arbeitsvertrag vorzulegen. Wir hatten damals einen Stundenlohn vereinbart, der, wie sich nun bei der ersten Abrechnung gezeigt hat, von ihm nicht eingehalten wurde. Aufgrunddessen war ich kurz davor, alles hinzuwerfen, allerdings habe ich derzeit (noch) keine Alternative.
Ich habe aber deutlich gemacht, dass es damals anders besprochen wurde und er meinte zähneknirrschend, er würde das bei der nächsten Abrechnung nachzahlen (der Arbeitsvertrag wird mir die nächsten Tage übrigens vorgelegt - dann auch zu den vereinbarten Konditionen).
In diesem Zusammenhang kam von ihm dann aber auch gleich der Hinweis, dass ich doch bitte dann auch an den Kfz-Überlassungsvertrag denke, sprich, dass ich die 300€ zu zahlen hätte. Ob ich die 300€ bei Nichtbeanstandung des 'falschen' Lohnes auch hätte zahlen müssen, weiß ich nicht... (ein Kollege hatte vor einiger Zeit bei einem zugegebenermaßen glimpflicher verlaufenden Unfall nichts zahlen müssen...).
Dass ich aufgrund der Lohn-Geschichte menschlich sehr enttäuscht bin, brauche ich Euch wohl nicht zu sagen. Ich arbeite dort bereits seit über einem Jahr, habe meine Arbeit immer vernünftig gemacht und der Umgang war immer einigermaßen ok und locker (auch deshalb vielleicht das Hinwegsehen über den bisher noch fehlenden Arbeitsvertrag) und habe mich bereit erklärt, als Vertretung einzuspringen, was mit weiteren Einschränkungen verbunden ist (Flexibilität etc.).
Das einem das jetzt so gedankt wird, finde ich traurig. Noch ist der Arbeitsvertrag nicht unterschrieben; wer weiss, was da noch kommt und ob die Anpassung wie besprochen erfolgt (einziger Vorteil durch die kurzfristige Festanstellung ist, dass ich mehr Stunden arbeiten kann als auf 400€-Basis; stundenlohnmäßig bringt es keinerlei Vorteile, eher noch das Gegenteil...).
Auch aufgrund dieser Geschichte sehe ich es nicht ein, für einen Schaden am Pkw aufzukommen, der lt. Gesetz evtl. gar nicht auf mich abgewälzt werden kann, sofern die Vollkasko nicht in Anspruch genommen wurde.
Frage: Kann ich irgendwie rausbekommen, ob dieser Schaden am eigenen Fahrzeug durch die Vollkasko reguliert worden ist? Soweit ich weiß, kann man ja auch telefonisch die Versicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen, wenn man das Kennzeichen hat. Ist ähnliches auch hier möglich?
Was mir grad noch einfällt: Damals bei meiner Tätigkeit auf 400€-Basis habe ich diesen Kfz-Überlassungsvertrag unterschrieben. Ist dieser nun überhaupt auch noch gültig, wenn ich jetzt, wenn auch nur vorübergehend, dort eine Festanstellung (also im Grunde genommen ein neues Beschäftigungsverhältnis(?) habe?
Das Ganze liest sich jetzt vielleicht so, als ob ich finanziell günstig aus der Sache rauskommen möchte, allerdings kennt ihr die ganzen Hintergründe nicht und ich möchte hier auch nicht noch weiter ausholen. Deshalb bitte ich Euch, die moralische Seite außer Acht zu lassen...
Mein Studium habe ich jetzt beendet und bin auf Jobsuche. Diese Tätigkeit wird also nicht mehr von Dauer sein, aber momentan bin ich eben auf diese Arbeit dort noch angewiesen. Das sonstige Arbeitsklima (Kollegen) ist super und die Arbeit macht auch viel Spaß. Sollte man auch deshalb vielleicht einfach 'die Füße stillhalten'?
Über Meinungen und Ratschläge würde ich mich sehr freuen.