Swisscom: darf ich iPhone verkaufen?

  • Guten Tag zusammen,


    ich möchte mein iPhone verkaufen und der Vertrag läuft noch knapp ein Jahr. Darf ich es verkaufen, oder ist es Eigentum der Swisscom? Ich meine, die Abogebühren zahle ich ja noch weiter!


    Vielen Dank für Antworten


    Gruss

  • Wenn das Handy für einen Kaufpreis angeboten wurde (das heißt 1-....Euro) dann ist das ein Kaufvertrag über das Handy und du kannst es verkaufen da es dein Eigentum ist.


    Da die Gebühren lediglich ein Tarif sind und nichts mit dem Handy zutun haben.

    Mein derzeitiger Tarif: Tmobile (Iphone 5 Weiss)

  • Hi!


    Ich habe es für ca. 300CHFr gekauft mit einem Zweijahres-Vertrag. Dann sollte es kein Problem sein?


    Grüsse

  • Nur mal so als Überlegung: Nach deutschen Recht wird es wohl so sein. Aber was macht euch in der Schweiz so sicher ?

  • Weil ich mal (Ganz Arrogant) davon ausgehe das man ebenfalls einen "Kaufvertrag" (Rechnung, o.ä) erhält welches nach Zahlung dieser Summe den Artikel in das Eigentum des Käufers übergehen lässt.


    Da der TE die Rechnung bestimmt bezahlt hat ( ;) ) dürfte es nun sein eigentum sein, und das kann er verkaufen , Zerkloppen, oder sich dran freuen.



    Lasse mich jedoch gern belehren

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Und was macht Dich so sicher, dass es da keinen erweiterten Eigentumsvorbehalt o.ä. gibt?


    Ich finde, eindeutige Aussagen wie "es ist deins, kannst du verkaufen" sollte man nur dann geben, wenn man sich wirklich sicher ist. Zumindest sollte man, wenn man sich eines besseren belehren lassen möchte dazusagen, dass man sich nicht sicher ist.

  • Ich kann nur sagen, das ich ein ähnlich gelagertes Problem hatte. Vor einiger Zeit hatte ich gebrauchtes ein iPhone 3G gekauft - Orange Ch -, welches mit 12 Monatsvertrag abgeschlossen wurde.


    Nach 16 Monaten wollte ich es, als neuer Besitzer, entsprerren lassen - bis dahin haben JB und Unlock gute Dienste geeistet. Orange verweigerte es, da der ursprüngliche Käufer fast alle mtl. Mobilfunkgebühren nicht bezahlt hatte und Inkasso gegen den Läuft.


    Darauf hin hatte ich ein Gespräch mit der Rechtsberatung meiner RSV. Danach wäre es nach deutschen Recht eine klare Kiste - ich habe mein Eigentum dran erworben und damit auch den Anspruch auf Entsperrung. ABER: Ob es nach Schweizer Rechts genauso ist, konnte man auch nach Nachforschungen nicht mit bestimmtheit sagen.


    Kurz: Mir gehört in es Deutschland, aber in der Schweiz habe ich ggf. sogar einen Herausgabeanspruch gegenüber Orange.


    Im Endeffekt ist die Geschichte so ausgegangen, das Orange den Unlock über Apple vorgenommen hat. Ich bin aber um eine Erfahrung reicher: Sobald irgendwas mit Ausland und zudem Vertragsabschluss Mobilfunkvertrag mit dabei ist, werde ich wg. unsicherer Rechtslage die Finger davon lassen.


    Und wenn ich mein iPhone 4 HD wirklich schnell haben will, werde ich selbst nach Belgien und Italien Fahren und es da Abholen oder von seriösen Händlern zuschicken lassen.


    In Sofern kann ich die Aussagen in Sicherheit, das die Rechtslage in CH so eindeutig ist wie in D, absolut nicht nachvollziehen. Auch in Deutschland waren wohl erstmal Oberrichterliche Urteile notwendig, um das so festzustellen ... So ist jedenfalls meine Errinnerung als juristischer Laie.

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