Hallo,
ich habe eine ganz allgemeine Frage zu folgendem Sachverhalt:
In Zeiten von massenhaften Angeboten rund um Festnetzanschlüsse ist der Verbraucher meistens an eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten gebunden, inklusive einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsende.
Wenn der Kunde einen solchen Anschluß rechtzeitig kündigt, sich aber erst vier oder sechs Wochen vor Vertragsende dazu entschließt zu Anbieter X oder Y zu wechseln wird dort stets mitgeteilt:
"Sie dürfen nicht selbst kündigen, das machen wir für sie. Andernfalls wird die Portierungsanfrage abgelehnt und die Rufnummer ist weg."
Das wiederum würde bedeuten, dass der Kunde mindestens drei Monate vor Vertragsende den neuen Anbieter mit der Portierung beauftragen müsste.
Ich habe auf der Seite der Bundesnetzagentur so schnell leider nichts gefunden, was diese Aussage unterstützen könnte.
Hat einer von Euch eine Idee, wo die Details zur Festnetzportierung zu finden sind oder kann ggf. sogar Paragraphen und/oder Urteile zu solchen Fällen anbieten?