Garantieabwicklung bei Ebay Handy - Hilfe

  • Hallo,


    folgender Sachverhalt:


    Nokia E72 von ebay von privat ersteigert.
    Handy war OVP, sogar versiegelt, also nagel neu.
    Dazu eine Rechnung von der deutschen Telekom.


    Wenn das Handy nun Probleme macht, kann man es in jeden T-Mobile Shop abgeben?
    Wäre doch logisch, oder muss es zwangsweise in den Shop abgegeben werden, wo es usprünglich gekauft worden ist?


    Wie gesagt, das Handy wurde nicht in einem Handyshop gekauft sondern stammt aus einer Vertragsverlängerung aus einem normalem T-Mobile Shop aus Hamburg. (wohne in Hessen)


    Eine andere Sache irritiert mich: auf der Rechnung steht zwar alles, auch die Artikelnummer sowie die Handybezeichnung, aber nirgends kann ich die Imei Nr. des Handys ablesen...diese ist jedoch wichtig im Garantiefall?!
    Oder reicht die Rechnungsnummer, Name + Anschrift des Handykäufers bzw. der, der sein Vertrag verlängern ließ usw?
    Der Verkäufer war auch nett und ist zu 100% seriös.


    Wie sollte man vorgehen?
    Ich bitte um Hilfe, da das Handy ein Geschenk war und es auch definitiv ein Garantiefall ist.


    Danke im voraus
    lg

  • Hallo,hatte mal einen ähnlichen Fall.Unzwar auch ein Gerät bei ebay ersteigert mit Rechnung von nem großen Internetverkaufshaus.
    Hatte mich dann per email an das Verkaufshaus gewand,hab den Sachverhalt ehrlich geschildert.Wurde dann sofort abgelehnt,mit der Begründung,das sie keine garantie für drittanbieter übernehmen.Kann also nur der geltend machen der auf der Rechnung steht.Ich hätte noch die möglichkeit mich an den Hersteller zu wenden,in meinem fall HTC.Hab ich auch gemacht,diese haben mich dann an Arvato verwiesen,dann hab ich mich da gemeldet,da konnte ich dann das Telefon hinschicken,mit kopie der Rechnung,nicht aktuelle Adressen sollte ich einfach streichen.
    Ob das bei der telekom auch so läuft weis ich nicht.Allerdings denke ich das ein Nokia laden der auch Repariert das übernehmen wird.Gegebenenfalls einschicken wird.

  • Keine Panik ! Nokia gibt 2 Jahre Garantie ab Herstellungsdatum. Um diese Teitspanne zu überprüfen reicht die IMEI Nummer (*#06#) .Eine Rechnung ist im Reperaturfall nicht zwingend notwendig.


    Eine Rechnung ist aber dann von Vorteil, falls das Gerät z.b. 6/09 hergestellt wurde und du es aber erst 12/09 neu gekauft hast. IDF geht die Garantiezeit bis 12/11

  • Zitat

    Original geschrieben von amsoft
    Keine Panik ! Nokia gibt 2 Jahre Garantie ab Herstellungsdatum. Um diese Teitspanne zu überprüfen reicht die IMEI Nummer (*#06#) .Eine Rechnung ist im Reperaturfall nicht zwingend notwendig.


    Eine Rechnung ist aber dann von Vorteil, falls das Gerät z.b. 6/09 hergestellt wurde und du es aber erst 12/09 neu gekauft hast. IDF geht die Garantiezeit bis 12/11


    Es sind genau 25 Monate ab dem Datum, an dem das Gerät die Farbik verlassen hat.

  • Mal eine andere Frage in dem Zusammenhang. Bei mir wurde eine Garantie-Reparatur abgelehnt.


    Jetzt will das Service-Center plötzlich eine Überprüfungspauschale von 20€ plus Porto, sonst würden sie da Gerät nicht wieder rausgeben (obwohl das Gerät von denen nur an Nokia weitergeleitet wurde).


    Ist das rechtmäßig? Zumal ich weder deren AGB noch sonst was kannte (geschweige denn akzeptiert hatte), da ich die Adresse des Service Centers nur von der Nokia Seite hatte.


    :mad:

    Richard Rogler: "Bei der Fußball-WM habe ich mir Österreich gegen Kamerun angeschaut. Warum? Auf der einen Seite Exoten, fremde Kultur, wilde Riten - und auf der anderen Seite Kamerun!"


  • Ich kenne ein Service Center welches pauschal 30€ verlangt wenn die Garantie von Nokia abgelehnt wird. Das steht so in dem Reperaturauftrag den man unterschreiben muss.


    Ich würde mal behaupten, wenn du nichts unterschrieben hast, musst du auch im Nachhinein nichts bezahlen. (Es sei denn man wirft dir mutwillige Zerstörung, Betrug, Manipulation des Gerätes vor)


    Aber vielleicht kennt sich hier rechtlich jemand genauer aus, das Thema beschäftigt mich nämlich auch gerade !

  • Der Mangel ist dem Verkäufer (Telekom) an zuzeigen und nicht dem Hersteller. Eine Rechnung in schriftlicher Form ist ebenfalls nicht notwendig sofern man glaubhaft nachweisen kann, dass Gerät bei diesem Verkäufer erworben zu haben.


    Bitte auch zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden!


    http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung


    Das verlangen von Servicepauschalen im Rahmen des Gewährleistungsrechts halte ich für rechtlich sehr bedenklich.

    Pinne


  • Welches Service Center?

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