Wird wohl kein Gewinngeschäft für dich , denn in den AGB steht unter 6.1.4:
ZitatDer Mindestaufladebetrag liegt bei 10 Euro. Zahlt der Kunde für eine Aufladung weniger als 10 Euro, kann ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,50 Euro in Abzug gebracht werden.
Das hiesse dann, du lädtst 0,20 Euro auf und dir werden 2,50 Euro abgezogen, macht als Saldo - 2,30 Euro Schulden. :p