Navigation mit dem S8500 Wave

  • Zitat

    Original geschrieben von Screemer
    es geht laut seiner aussage darum, dass das wave "automatisch" vor dem blitzer warnt, sobald man in seiner nähe ist.

    Richtig genau darum geht es. Wenn du dir aus einer Blitzerdatenbank alle Blitzer auf deiner Strecke rausschreibst, dann ist das nicht verboten. Wenn du aber ein handy nutzt, welches auf die Datenbank zugreift und dich warnt oder dir gar Daten von mobilen Blitzern auf das Navi geschickt werden, dann befindest du dich zumindest in einer Grauzone. Und ich wollte jetzt nicht der erste sein, der das dann ausfechten muß.

  • Grauzone hin und Grauzone her, wie sollte denn die Überprüfung allfälliger illegaler Software stattfinden.:confused:
    Soll die Polizei das Recht bekommen anhand eines unbegründeten Verdachtes das man das Navigationsgerät der Polizei aushändigen muss.:confused:
    Reicht vielleicht der Verdachtsmoment aus das man langsam an einer Radarkontrolle vorbeigefahren ist aus, das man gewarnt wurde :confused:

  • Es reicht doch aus, dass das Navi/Wave bei ner Polizeikontrolle aufgrund eines Fehlers vor einem Radargerät warnt. Und zack wird das Ding beschlagnahmt.


    Und außerdem soll es auch ein paar jüngere Polizisten geben, die mit Technik umgehen können und nach kurzer Kontrolle die aktivierte Option erkennen.


    Da is nix Grauzone, da wirds sogar für nen Juristen schwer ne andere Auslegung zu finden, s. Zitat aus StVO.

  • Zitat

    Original geschrieben von yahoo.de
    Es reicht doch aus, dass das Navi/Wave bei ner Polizeikontrolle aufgrund eines Fehlers vor einem Radargerät warnt. Und zack wird das Ding beschlagnahmt.


    Und außerdem soll es auch ein paar jüngere Polizisten geben, die mit Technik umgehen können und nach kurzer Kontrolle die aktivierte Option erkennen.


    Da is nix Grauzone, da wirds sogar für nen Juristen schwer ne andere Auslegung zu finden, s. Zitat aus StVO.


    Du scheinst dich ja auszukennen :D
    Wie bitte soll ein Polizist das Gerät untersuchen? Drückst du es ihm in die Hand? Der darf in den Kofferraum schauen aber kein Handy durchforsten.

  • Es geht nicht darum, was ein Polizist kann und darf. Es geht darum, was passiert, wenn zufällig bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle das Navi zufällig trötet: Achtung Radarfalle!. Was meint ihr, wie schnell so ein Handy dann beschlagnahmt ist. Und dann spätestens wird jemand gefunden, der das perfekt bedienen kann...


    Ich habe als 18-jähriger mal ein illegales CB-Funkgerät auf dem Rücksitz meines Autos liegen gehabt. (Ist schon über 30 Jahre her). Ich war überrascht, wie schnell mir die Polizei nachweisen konnte, dass es betriebsbereit war. Das dauerte keine 5 Minuten.
    Nur durch einen guten Anwalt bekam ich das Gerät zurück und das Verfahren wurde eingestellt.


    Will sagen, wenn jemand die Gesetzeslage (oder vermeintliche Gesetzeslage) kennt und danach sucht, wird er schnell fündig.
    Schaut mal auf dem Weg zur Arbeit, wieviele Autofahrer ihr auch heute noch mit dem Handy am Ohr seht...


    Übrigens habe ich einen Alarmaktivierungsbutton für "Verkehrskameras" beim Wave gefunden. Ist bei mir grau. (Einstellungen - Alarm - Verkehrskameras).


    Nun vielleicht zurück zu interessanteren Themen und der eigentlichen Navigation...


    Bert

  • soweit ich weiss, sind die Blitzerwarner erlaubt, sonst könnte ein Konzern wie Tomtom, nicht gegen Geld für Ihre Navis den Dienst anbieten (Ich hab ihn ja schließlich). Was z.B. bei Tomtom in Deutschland nicht funktioniert, ist der Buton Blitzer melden. In anderen Ländern aber schon.

  • Scanner sind seit der Gültigkeit von EU-Zulassungen auch frei verkäuflich. Aber Polizeifunk darf man damit trotzdem nicht hören...

  • Zitat

    Original geschrieben von gasmann2000
    §23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen."




    Der "Führer eines Kraftfahrzeuges" ist doch wohl der Fahrer?? Wie sieht es aus, wenn sich der Beifahrer, der ja nicht das KFZ führt radarwarnen lässt und dies dem Fahrer mündlich mitteilt??


    ich finde das ebenfalls etwas schwachsinnig. wem soll/kann es denn schaden? radarfallen haben ja den sinn das sie den verkehr an kritischen stellen verlangsamen sollen, diese "warner" machen dies ja auch. und ein radargerät kann ausfallen, und das navi warnt trotzdem.
    wie siehts aus mit den an den spiegel angehängten cds? :)

  • Hallo zusammen,


    ich möchte mit meinem Wave navigieren.
    Könnte mir jemand mal "für Dummies" erklären, wie das geht?!? ;-)


    Ich finde mich im Menü ja einigermaßen zurecht, aber es klappt trotzdem nicht.
    Ich kann die Fahrt "simulieren" und meinen aktuellen Standort anzeigen, aber das Navigieren klappt nicht.
    Muss ich noch Inhalte herunterladen? (Aber das Kartenmaterial hab ich ja eigentlich schon auf der Speicherkarte!?)
    Was ist mit dem Lizenzschlüssel und dem Voucher-Code, den man eingeben muss?!? Wo bekomme ich sowas her, brauche ich das überhaupt?


    Unterlagen waren leider beim Kauf nicht dabei.
    Das Kartenmaterial hatte ich von der Original-Speicherkarte auf eine andere (größere) kopiert.


    Bin für jede Hilfe dankbar.


    Viele Grüße


    Jochen

  • Ganz auf die Schnelle:


    Wenn Route66 (Navigation) dabei war,
    hat man 1 Monat Navigation frei.
    Die Karten kann man auf eine beliebige Speicherkarte kopieren (das ganze Verzeichnis)
    Dann einmal auf mehr - Inhalte herunterladen - Lizenzschlüssel synchronisieren - klickenn, entweder über Mobilfunk oder WLAN.


    Dann werden die vorhandenen Karten (bei in Deutschland verkauften Waves) DACH freigeschaltet und das Navigieren für 1 Monat.
    Danach sollte einfach wie in jedem Navi nach kurzer Zeit der Standort angezeigt werden.
    Alles weitere bitte dem Handbuch (kann man runterladen auf http://www.66.com)


    Nach 1 Monat wird nur noch der Standort angezeigt, Routenführung muss man dann dazukaufen. Zusätzliche Karten weltweit kann man aber kostenlos herunterladen entweder über die Syc Software oder direkt über das Handy.


    Bert

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