§23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen."
Der "Führer eines Kraftfahrzeuges" ist doch wohl der Fahrer?? Wie sieht es aus, wenn sich der Beifahrer, der ja nicht das KFZ führt radarwarnen lässt und dies dem Fahrer mündlich mitteilt??