ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Boris1968
Möchte den TE jetzt nicht von seiner eigentlich guten verkaufsfördernden Idee abbringen. Da aber nur Leute teilnehmen können, die etwas kaufen, ist dies ein unerlaubtes Glücksspiel. Es wäre nur erlaubt, wenn jeder Außenstehende (also auch Nichtkunde) zu gleichen Chancen teilnehmen könnte. Dies ist aber sicher nicht Sinn des Angebotes.
Ferner ist der Preis so hochwertig, das möglicherweise, wenn es nur für die Kunden gilt, ein Verstoß gegen die Preisauszeichnungspflicht vorliegen könnte. Der eine bekommt einen normalen Vertrag, der andere einen, durch das i-pad stark vergünstigten.
Ich halte das ganze Angebot in der Form für unzulässig. Zwar besteht eventuell die Möglichkeit, die Verlosung beim Gewerbeamt erlauben zu lassen, dann aber für alle und nicht nur für Kunden.
Sorry, ist nicht bös gemeint, da ich aber beruflich mit diesem Thema Verlosung / Glücksspiel zu tun habe, bin ich mir mit meiner Meinung relativ sicher.
Andererseits: Wo kein Kläger da kein Richter. Aber vermutlich wird Dich ein Mitbewerber anschwärzen!
Gruß Boris
wo ist denn der Unterschied zu dem Mediamarkt Angebot, bei dem jeder Zehnte seinen Einkauf kostenlos bekommen hat. Da sind gleiche "Gewinn"-Chancen und "mitmachen" kann auch nur jemand, der bei Mediamarkt eingekauft hat.
Mediamarkt hat mit einer Gewinnchance von 10% einen kostenlosen Einkauf verlost, der höherwertiger als das Ipad hätte sein können.