Am sinnvollsten wäre keine Unterscheidung, alles beim alten lassen.
Aber warum einfach, wenns auch kompliziert geht.
Bin jetzt nach 7 Tagen mit dem Handy gedrosselt worden. Habe mir einige Videos mit "You Tube Video Download" aufs Handy geladen. Drosselung gleich nach erhaltener SMS.
TT betrachten geht, habe es mir schlechter vorgestellt. Nachrichten von B(ayern)5 über yourmuze (Internetradio) kann man gut hören. Musik von Always Country und Radio Flensburg klingt auch ganz passabel.
Vielleicht sollte man eher vor der Nutzung mit dem PC warnen, bevor man es verbietet.
o2 untersagt bei kleinen Datenpaketen die PC-Nutzung
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Original geschrieben von stefanniehaus
Die Optionen sind nicht Vertragsbestandteil - und schon garnicht wenn man die Option nicht gebucht hat (was ja erstmal Voraussetzung ist um ein Pack mit neuen Konditionen zu buchen).
Wo willst du also ansetzen?Da bin ich mir nicht so sicher das diese Optionen kein Vertragsbestandteil sind. In meinem Fall waren diese Optionen ganz klar Ausschlaggebend für die Buchung eines O2 Vertrages. Die Tatsache das ich diese im Moment (vertragsgemäß) nicht wahrnehme, hat damit nach meiner Rechtsauffassung erst einmal nichts zu tun.
Aber ich bin kein Anwalt.Ich finde es auf jeden Fall einen schlechten Zug von O2, eine derat schwammige Geschichte einzuführen. Aus genau dem Grund habe ich bei Vodafone gekündigt und bin jetzt zu O2 gegangen und die machen kurz danach die selbe Sch...
Meine fristgerechte Kündigung ist O2 sicher! Ich hoffe, es hagelt Kündigungen nach dieser Änderung.
Gruß, Goetze
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Zitat
Original geschrieben von pithein
Am sinnvollsten wäre keine Unterscheidung, alles beim alten lassen.
Aber warum einfach, wenns auch kompliziert geht.Fuer Volumenpakete die nach dem Volumen auf 64 KBit/s gedrosselt werden oder wo nachberechnet wird muesste es wirklich nicht sein.
Nur so eine Handyflat fuer HTTP mit 384 KBit/s ohne weitere Drosselung koennte man schon fuer Handys einfuehren.
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Sorry, Doppelpost!
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Regelmäßig sind Zusatzoptionen nicht Bestandteil des zugrunde liegenden Basisvertrags, sondern quasi ein eigener Vertrag. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass Optionen in der Regel separat buchbar und mit eigenen Fristen kündbar sind. Paragraphen wirst Du dazu leider kaum welche finden, da Verträge grundsätzlich frei vereinbar sind.
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Zitat
Original geschrieben von goetze
Meine fristgerechte Kündigung ist O2 sicher! Ich hoffe, es hagelt Kündigungen nach dieser Änderung.
Eine große Auswahl an alternativen Datenpaketen wirst du aber nicht haben... -
Zitat
Original geschrieben von Worfinator
Eine große Auswahl an alternativen Datenpaketen wirst du aber nicht haben...Aber man bekommt ja exakt das gleiche Datenpaket kostenlos im NetzClub - da gibts zur Zeit scheinbar auch weniger Werbung als man in den Bezahlvarianten von o2 direkt löschen muß.
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Rudert O2 zurück ?
Sagt mal, findet einer von Euch in dieser Preisliste (Stand: 11.6.2010) das Verbot der PC Nutzung ?
http://www.o2online.de/nw/asse…te-mobilfunk-postpaid.pdf
Verlinkt von hier:
http://www.o2online.de/nw/tarife/mobile/o2-mobile-flat.htmlWenn ja, muss ich wohl dringent zum Augenarzt ... Hab ich aber keine Lust zu.
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Re: Rudert O2 zurück ?
ZitatOriginal geschrieben von Rudi78
Sagt mal, findet einer von Euch in dieser Preisliste (Stand: 11.6.2010) das Verbot der PC Nutzung ?http://www.o2online.de/nw/asse…te-mobilfunk-postpaid.pdf
Verlinkt von hier:
http://www.o2online.de/nw/tarife/mobile/o2-mobile-flat.htmlWenn ja, muss ich wohl dringent zum Augenarzt ... Hab ich aber keine Lust zu.
Also die Silbentrennung der "Smartp-hone Option" legt irgendwie den Schluss nahe, dass es schnell schnell gehen musste. Und in der Fußnote (8) steht:
Zitatoe behält sich vor, nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen.
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Ja, aber den PC Ausschluss siehste auch nicht, oder ???
Ich meine, damit ist er zumindestens nicht Rechtskräftig
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