ZitatOriginal geschrieben von Rudi78
Da sehe ich überhaupt kein Problem ...
Ich schon. Ein Browserheader ist hoechstens ein Indiz, aber noch lange kein Beweis. Schliesslich sind die beliebig beeinflussbar.
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ZitatOriginal geschrieben von Rudi78
Da sehe ich überhaupt kein Problem ...
Ich schon. Ein Browserheader ist hoechstens ein Indiz, aber noch lange kein Beweis. Schliesslich sind die beliebig beeinflussbar.
Da gibts dann auch noch die Betriebssystem-Kennung.
Und ich habe noch kein Smartphone gesehen auf dem Windows Vista läuft
DIe ist auch teil des gleichen Headers.
Sowas kann hoechstens dazu herangezogen werden, ein Paket fristgerecht durch den Provider zu kuendigen. Bei allem anderen wird's im Zweifelsfall doch sehr duenn
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Ich schon. Ein Browserheader ist hoechstens ein Indiz, aber noch lange kein Beweis. Schliesslich sind die beliebig beeinflussbar.
Sicherlich. Ich glaube aber nicht, dass das - mit einer übrigen Statistik der Internetznutzung und genug weiteren Hinweisen - nicht ausreichend sein sollte. Zumal dann der Anwender erstmal darlegen muss, warum er dauerhaft mit einer manipulierten Browserkennung surft ...
Wenn sie es durchziehen wollen, werden sie das auch schaffen. Den technischen Aufwand und die Beweisbarkeit heranzuziehen halte ich für wenig zielführend. Das wird ehr aus dem Grund "nicht zu viel negative Reaktionen" gemacht.
Findige Nutzer werden auch dafür ein Hintertürchen finden wie z.B. VPN. Eine Unterscheidung zwischen Handy und PC macht heute keinen Sinn mehr, zumal es auch noch einiges zwischen Handy und Pc gibt. O2 sollte das auch einsehen.
ZitatOriginal geschrieben von stefanniehaus
Da gibts dann auch noch die Betriebssystem-Kennung.
Die ist nur im Rahmen der Browserkennung, zum Beispiel
Mozilla/5.0 (Windows; U; Windows NT 5.1; de-DE; rv:1.9.2.3) Gecko/20100401 Firefox/3.6.3 ( .NET CLR 3.5.30729)
und kann natürlich ganz genauso editiert werden.
ZitatOriginal geschrieben von Rudi78
Zumal dann der Anwender erstmal darlegen muss, warum er dauerhaft mit einer manipulierten Browserkennung surft ...
Warum sollte man das darlegen muessen? Muss man auf einmal seine Unschuld beweisen? Ich dachte, das waere hier in D umgekehrt.
Und mit welcher Berechtigung schnueffelt mein Mobilfunkanbieter in meiner Datenverbindung rum? Da gibt's doch auch noch sowas wie Netzneutralitaet und Briefgeheimnis...
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Findige Nutzer werden auch dafür ein Hintertürchen finden wie z.B. VPN. Eine Unterscheidung zwischen Handy und PC macht heute keinen Sinn mehr, zumal es auch noch einiges zwischen Handy und Pc gibt. O2 sollte das auch einsehen.
Dem kann man nur absolut zustimmen ! Ich halte absolut nix von dem Passus ... Und der Leittragende ist der normale Nutzuer, und nicht der, der sich ständig alles zurechtgebastelt hat.
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Warum sollte man das darlegen muessen? Muss man auf einmal seine Unschuld beweisen? Ich dachte, das waere hier in D umgekehrt.
Und mit welcher Berechtigung schnueffelt mein Mobilfunkanbieter in meiner Datenverbindung rum? Da gibt's doch auch noch sowas wie Netzneutralitaet und Briefgeheimnis...
Das wäre auch datenschutzrechtlich sehr bedenklich, wie auch "Petzke" im Forum von "Teltarif" zu Recht darauf hingewiesen hat.
ZitatOriginal geschrieben von Rudi78
Da muss nur noch eine Auswertung her ! Je nachdem wie wahrscheinlich ein Abuse dann ist ... wird dann halt genauer Inspiziert.
Warum sollte o2 denn überhaupt den Datenverkehr näher bzw. individuell analysieren dürfen? :confused:
Ist der §88 TKG nicht einschlägig?
Zitat
Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen.
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