Vielleicht benötigt man diesen ominösen "Verkäufer" ja gar nicht. Auch, wenn Briefbesitz und Eigentum nicht zwingend zusammenfallen müssen, ist es in aller Regel so, dass die Bank auch Eigentümerin des Fahrzeugs ist.
Sollte der insolvente Autobesitzer auch der Bank gegenüber seine Bereitschaft zur beabsichtigten Verfahrensweise gegeben haben, kann man auch direkt mit der Bank in Verbindung treten.
Und noch etwas:
An jemand anderen als die Bank würde ich den Kaufpreis in Fallkonstellationen der vorliegenden Art niemals zahlen. Und auch eine persönliche Kontaktaufnahme zur Bank, die mir die Rechtmäßigkeit des Prozederes bestätigt, wäre für mich unbedingte Voraussetzung für ein solches Geschäft.
Frankie