ZitatOriginal geschrieben von klaus_moers
'Verletzter Stolz' ist wirklich ein sehr guter Ausdruck. Gefällt mir!
Hat eigentlich irgendjemand im Kopf, wie es bei der Gewährleistung von Funktionalitäten aussieht. Eigentlich müssten die Anbieter jegliche Gewähr für die korrekte Funktionsweise ausschließen. Aber das würde normalerweise nicht mit dem Verbraucherschutzgesetz harmonieren.
Was einer etwas dazu?
Wo ist das Problem? Wenn du unzufrieden mit dem Handy bist, weil eine beworbene Funktion nicht gegeben ist, dann kannst du es doch mit dem Verweis darauf zurück geben.
Ich für meinen Teil bin rundherum zufrieden mit dem Wave und habe noch keine Fehler feststellen können. Allerdings habe ich auch noch nicht mit dem Raster Elektronen Mikroskop die Spaltmaße untersucht, ob da evtl. eine Abweichung vorhanden ist.