keine Ahnung wie das gesetzlich aussieht aber ein Handy kann im Shop auch wenn es über MyHandy abgeschlossen wurde nicht im Shop zurück genommen werden!
Das ist definitiv so und so ein grosses Unternehmen wie o2 hat sich sicher vorher abgesichert und nich irgendwie die BGB Paragraphen irgendwie übersehen
Des weiteren steht in einem der geposteten links:
Auf das Teilzahlungsgeschäft sind einige Vorschriften über das Verbraucherdarlehen entsprechend abwendbar (§ 501 BGB@) z.B. § 495 BGB@. Danach hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht.
und in §495 steht folgendes:
und Absatz 2 trifft bei MyHandy zu denn man kann ja den MyHandyvertrag jederzeit abbezahlen und somit beenden