O2 Handyfinanzierung: Gerät umtauschen?

  • keine Ahnung wie das gesetzlich aussieht aber ein Handy kann im Shop auch wenn es über MyHandy abgeschlossen wurde nicht im Shop zurück genommen werden!


    Das ist definitiv so und so ein grosses Unternehmen wie o2 hat sich sicher vorher abgesichert und nich irgendwie die BGB Paragraphen irgendwie übersehen :D


    Des weiteren steht in einem der geposteten links:


    Auf das Teilzahlungsgeschäft sind einige Vorschriften über das Verbraucherdarlehen entsprechend abwendbar (§ 501 BGB@) z.B. § 495 BGB@. Danach hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht.



    und in §495 steht folgendes:




    §495


    und Absatz 2 trifft bei MyHandy zu denn man kann ja den MyHandyvertrag jederzeit abbezahlen und somit beenden

  • Auch mal den 493 gelesen wenn schon auf ihn verwiesen wird?

  • Zitat

    Original geschrieben von Bavarianernie
    Auch mal den 493 gelesen wenn schon auf ihn verwiesen wird?



    o.O was hat den 493 mit der Sache zutun???

  • ah ja stimmt sorry :D


    na ja wie auch immer ich weiss 100% das eine Rücknahme eines Handys im Shop nicht möglich ist zumindest nicht regulär... und ich denke nicht das o2 da einfach vergessen hat im BGB nach zu schauen und es wirklich so ist das die das zurück nehmen müssen aber nichts davon wissen... und jetzt erstmal von den TTlern die paar paragraohen im internet rausgegooglet haben aufgeklärt werden :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Ali da g
    ...und jetzt erstmal von den TTlern die paar paragraohen im internet rausgegooglet haben aufgeklärt werden :)


    Ich google die Paragraphen nicht, ich habe sie im Kopf. Das ist so ein Chuck Norris Ding.
    Mal davon abgesehen benachteiligt das BGB seit der Schuldrechtsreform den Unternehmer in teilweise weitreichendem Maße. Wieso bist du dir denn so sicher, dass O2 das Handy nicht zurücknehmen muss? Für mich ist der Tatbestand des verbundenen Vertrages erfüllt. Auch ist O2 Unternehmer und der TE erscheint zumindest hier als Verbraucher. Folglich kommen wir zu 495 bzw. zum Teilzahlungsgeschäft und schliesslich auf 355. Das müsste ich jetzt noch prüfen welches das ist. Mach ich aber nicht. :p

  • Hätte ich das bloß früher gewusst, dann hätte ich doch mein Milestone "Vorführgerät" im Laden erhalten :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Ali da g
    und ich denke nicht das o2 da einfach vergessen hat im BGB nach zu schauen und es wirklich so ist das die das zurück nehmen müssen aber nichts davon wissen...


    So tun als ob das BGB nicht für o2 gelten würde, o2 versucht es einfach und ein paar Gläubige finden sie immer wieder. Das machen aber auch die anderen Großkonzerne, inkl. der drei o2 Wettbewerber, sehr gerne. :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!