Garantieabwicklung vom Haendler

  • Hi


    Ich hatte einen USB Stick bei einem online Haendler
    erweorben. Innerhalb von 6 Monaten ging er kaputt und der Hersteller hat zu einem Austausch geraten.
    Ich habe dann den Haendler kontaktiert und er hat mich aufgefordert Ihm den Stick zu schicken.
    Jetzt warte ich schon geschlage 8 Wochen und werde vertroestet, dass der Stick noch beim Hersteller ist. Ich hab ja kein Problem damit mal 1-2 Wochen zu warten, aber 8?
    Eigentlich muesste der Haendler mir doch einfach einen Neuen schicken,oder?

    Galaxy S8 on Oreo

  • Such einfach hier im Forum nach "Garantie" und "Gewährleistung". Du verwechselst hier nämlich die Begriffe und in den Threads steht schon alles darüber, was man wissen muss. Auch der Wikipedia-Artikel hilft hier schon einmal weiter.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Du musst den Händler erst in Verzug setzen. D.h. gib ihm ne Frist, bis wann er's machen muss. Reagiert er dann immer noch nicht kannst du rechtlich gegen ihn vorgehen, was aber sicher aufwandstechnisch nicht lohnt.


    Beim Händler ist nur die Gewährleistung einzufordern, Garantie gibt meist nur direkt vom Hersteller.

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Wenn du Ware zum Händler schickst, der sie zu seinem Großhändler sendet, damit dieser beim Hersteller reklamiert, und der ganze Weg auch wieder rückwärts laufen muss, sind schon mal gute 1 1/2 bis 2 Wochen allein für die Versenderei einzuplanen. Da man wegen eines einzelnen USB-Sticks auch nicht extra ein Paket sendet sondern meist "sammelt" bis es sich lohnt mehrere defekte Geräte einzuschicken, dauert es noch länger.


    Mit 4-5 Wochen muss man da schon mal rechnen.


    8 Wochen finde ich in der Tat etwas sehr happig und vor allem kann man einen USB-Sick tatsächlich sofort tauschen. Bei teuren Geräten wird man sie natürlich tatsächlich reparieren lassen und muss eben warten, bei einem popeligen Stick sollte aber direkt Ersatz gesendet werden. Oder ist das ein teurer 64GB-Stick, den man vielleicht auch nicht "mal eben so" austauschen kann?


    Frag' bei dem Händler nochmal nach, wenn er dich nur vertröstet setzte ihm schriftlich eine Frist, üblicherweise 10 oder 14 Tage. Hast du bis dann keinen Austausch bzw. deinen Stick repariert zurück setzt du ihn in Verzug und hast dann die Handhabe für weitere Maßnahmen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Oder einfach vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Der Stick war mit 100Eu in der Tat nicht preiswert, aber nach etwas Recherche sieht es wohl so aus als haette er mir tatsaechlich einen Ersatz schicken muessen. Auf eine Reparatur kann der Haendler nur bestehen wen der Austausch mit "erheblichen Aufwand verbunden ist". Ich habe ich eine hoefliche email geschrieben aber ich bekomme kein Antwort mehr... ich setze ihm jetzt eine Frist. Kurzer Tip: Fristsetung per Fax? IMHO ist das auch Rechtlich verwertbar (mit Sendebericht)


    flashhawk: Ich glaube nicht, dass ich diese Begriffe verwendet oder verwechselt habe. Der Stick ging nach 4 Monaten kaputt (Beweislast liegt nicht bei mir) darum gehe ich von einem Mangel aus der den Haendler zur Nachbesserung verpflichtet. (Wikipedia ist toll *g*) und das habe ich ja auch verlangt.


    Wikipedia: ... Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt....

    Galaxy S8 on Oreo

  • Doch, die Begriffe hast du verwechselt.


    Eine Fristsetzung per Fax ist regelmäßig nicht ausreichend. Postalisch per Einschreiben und du bist auf der sicheren Seite. Die Frist muss allerdings angemessen sein. Also 2 Tage reichen hier nicht aus.

  • Re: Garantieabwicklung vom Haendler



    Halt mal, wann hast du reklamiert? Wenn es länger als 6 Monate her ist das du den Stick gekauft hast erfolgt die Beweislastumkehr -> Du musst beweisen das der Stick schon von Fabrik an den Fehler hatte und nicht du schuld bist. Vor 6 Monaten muss dies der Verkäufer beweisen. Neuware ist auch nicht unbedingt Verhältnissmäßig. Wenn die Wiederherstellung des Sticks zB 10 Euro kosten würde und der Ersatz 100 Euro.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Oder einfach vom Kaufvertrag zurücktreten.


    Das geht nach 1 Reklamation noch nicht. Dazu müssen 2 Versuche Fehlschlagen.

  • Oder eben eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden sein.


    Du hast doch sogar zitiert wann der Stick kaputt ging? :confused:

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