ZitatOriginal geschrieben von AngelEye
Wenn man das auf die Situation in Zypern anwenden würde, müsste nach dem kollektiven Einbehalten demnach gegen jeden Betroffenen ein Bescheid erlassen werden, auf den die bereits durch die Bank abgeführte Summe angerechnet wird. Davon ist aber nicht die Rede.
Nein, es wird nicht dadurch zur "Enteignung", dass kein Bescheid ergeht. Und nur weil davon keine Rede ist, muss es ja nicht so sein, dass gegen die Abgabe in Zypern kein Rechtsweg möglich ist.
Im Übrigen ist das Kriterium des eröffneten Rechtswegs sowieso ungeeignet für deine Verteidigung des Begriffs "Enteignung": In Deutschland kann man sich selbstverständich auch gegen eine Enteignung gerichtlich zur Wehr setzen.