ZitatOriginal geschrieben von thomasGr
Enteignung: "Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze und gegen eine Entschädigung." (Quelle wikipedia).
=> Entzug eines Teils des Bankguthabens = Enteignung
Welche Entschädigung bekommen denn die Bankkunden?