Der Chart ist da fast aehnlich wie beim Schweizer Franken
Bis 2009 war der Kurs immer 1 EUR = 1,9 - 2,15 SGD, und jetzt 1 EUR = 1,61 SGD.
Macht dann auch wie beim Schweizer Franken so etwa 20% Verlust gegenueber Normalkurs.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Der Chart ist da fast aehnlich wie beim Schweizer Franken
Bis 2009 war der Kurs immer 1 EUR = 1,9 - 2,15 SGD, und jetzt 1 EUR = 1,61 SGD.
Macht dann auch wie beim Schweizer Franken so etwa 20% Verlust gegenueber Normalkurs.
ZitatOriginal geschrieben von Anja Terchova
Der Chart ist da fast aehnlich wie beim Schweizer Franken
[...]
Macht dann auch wie beim Schweizer Franken so etwa 20% Verlust gegenueber Normalkurs.
Dann hilft nur die dänische Krone...
Langjaehriger Normalkurs 1 EUR = 44 - 52 THB, jetzt 1 EUR = 38 THB.
Das Gleiche wie mit CHF und SGD.
ZitatOriginal geschrieben von Anja Terchova
Was nuetzt eine ansich stabile Waehrung, wenn die EU dann die Kleinsparer enteignet?
Es wird niemand enteignet. Wie ich das verstanden habe, hat das Ganze den Charakter einer "Abgabe" im Sinne einer (zweckgebundenen) Vermögenssteuer. Denke ich Deinen Gedanken weiter, werden jeden Monat Teile meiner Einkünfte "enteignet" - und das vollkommen rechtmäßig.
Für bedenklich hielte ich im Fall Zyperns aber, dass diese Abgabe nicht für alle Vermögenswerte (etwa Wertpapierdepots etc.) erhoben wird. Hier sehe ich das Gebot der Gleichbehandlung als verletzt an - so dass es nicht unwahrscheinlich sein dürfte, dass ein entsprechendes Gesetz vom EUGH wieder kassiert wird.
Rechtssicherheit, für die Finanzmärkte ein gesteigertes Bedürfnis sehen, geht anders ... vor allen Dingen nicht als "Schuss aus der Hüfte".
Frankie
Ich finde generell sollte nur Einkommen, nicht aber Vermoegen besteuert werden.
Und wenn Vermoegenssteuer, dann waere das normal so das man es vorher weis, und das dann z.B. jedes Jahr 0,15% - 0,75% des Vermoegens abgeschoepft werden.
Aber 6,75% von heute auf morgen ist keine Vermoegenssteuer mehr, sondern eine Enteignung.
Und dadurch das nur Geldanlagen besteuert werden, trifft es vorallem Kleinsparer, die sowenig vermoegen haben, das sich Wertpapiere oder gar Immobilien nicht rentieren. Wirklich Reiche, die ihr Vermoegen auf Gelanlagen, Wertpapiere und Immobilien verteilt haben zahlen vielleicht 2% - 3% wenn ueberhaupt.
ZitatOriginal geschrieben von Anja Terchova
Was nuetzt eine ansich stabile Waehrung, wenn die EU dann die Kleinsparer enteignet?
Was ntzt dir eine Währung, die gegen eine evtl neue deutsche Währung erstmal 30-50% abwertet? Dir ist schon klar, was ZAR bspw für eine Vola hat und wie sich der Wechselkurs zum Euro begründet? Geil, Privatanleger werden zu Währungsspekulanten...Franken, NOK, SEK hätte ich ja noch verstanden, aber ZAR, SGD usw? Da sollte man vorher etwas mitdenken, was mit solchen Währungen passieren kann.
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Es wird niemand enteignet. Wie ich das verstanden habe, hat das Ganze den Charakter einer "Abgabe" im Sinne einer (zweckgebundenen) Vermögenssteuer. Denke ich Deinen Gedanken weiter, werden jeden Monat Teile meiner Einkünfte "enteignet" - und das vollkommen rechtmäßig.
Ich verstehe nicht, wieso immer wieder eine Enteignung mit dem Argument wegdiskutiert wird, dass es sich um eine Steuer (oder sonstige Abgabe) handelt.
Eine Steuer ist eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung, so weit passts ja noch. Aber in einem Rechtsstaat (von dem ich bei EU-Mitgliedsstaaten bisher ausgegangen bin) bedarf es vor der Vollstreckung von Forderungen aus Steuerschuldverhältnissen zumindest eines staatlichen Hoheitsaktes der Festsetzung, gegen den der Bürger Rechtsschutzmöglichkeiten hat.
Wenn der Staat den Bürger aber vor vollendete Tatsachen stellt und von einem Tag auf den Anderen der Kontostand sinkt kann das keine Steuer mehr sein.
Und Deine Einkünfte werden nicht enteignet, da auch hier der Staat nicht direkt zugreift, vielmehr FÜHREN Banken, Arbeitgeber, usw. Steuern AB, aber der Staat nimmt sich nicht einfach, was ihm gefällt.
ZitatOriginal geschrieben von AngelEye
Aber in einem Rechtsstaat (von dem ich bei EU-Mitgliedsstaaten bisher ausgegangen bin) bedarf es vor der Vollstreckung von Forderungen aus Steuerschuldverhältnissen zumindest eines staatlichen Hoheitsaktes der Festsetzung, gegen den der Bürger Rechtsschutzmöglichkeiten hat.
Wenn der Staat den Bürger aber vor vollendete Tatsachen stellt und von einem Tag auf den Anderen der Kontostand sinkt kann das keine Steuer mehr sein.
Doch. Wenn du mit Festsetzung die gesetzliche Grundlage meinst, die wird es ja auch in Zypern geben. Dass sie kurzfristig kommt, spricht nicht gegen die Abgabe. Und gegen ein Gesetz an sich hat man als Bürger üblicherweise keine Rechtsschutzmöglichkeiten. Wenn du die individuelle Festsetzung per Bescheid meinst, gegen den man Einspruch erheben kann, gibt's eine solche in D bei Steuern oft auch nicht. Die Lohnsteuer wird ebenfalls einfach so abgeführt, einen angreifbaren Bescheid gibt's erst, wenn und falls du eine Einkommensteuererklärung machst.
ZitatUnd Deine Einkünfte werden nicht enteignet, da auch hier der Staat nicht direkt zugreift, vielmehr FÜHREN Banken, Arbeitgeber, usw. Steuern AB, aber der Staat nimmt sich nicht einfach, was ihm gefällt.
So auch in Zypern. Da wird das Geld ja auch von den Banken abgeführt und nicht vom Staat direkt vom Konto abgebucht.
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Doch. Wenn du mit Festsetzung die gesetzliche Grundlage meinst, die wird es ja auch in Zypern geben. Dass sie kurzfristig kommt, spricht nicht gegen die Abgabe. Und gegen ein Gesetz an sich hat man als Bürger üblicherweise keine Rechtsschutzmöglichkeiten. Wenn du die individuelle Festsetzung per Bescheid meinst, gegen den man Einspruch erheben kann, gibt's eine solche in D bei Steuern oft auch nicht. Die Lohnsteuer wird ebenfalls einfach so abgeführt, einen angreifbaren Bescheid gibt's erst, wenn und falls du eine Einkommensteuererklärung machst.
Ich wollte eigentlich nicht so sehr auf die Situation in Deutschland raus, weil ich davon ausgehe, dass die Begrifflichkeiten und Regelungen in Zypern anders sind (und außerdem eine derartige Steuer höchstwahrscheinlich ohnehin gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und damit gegen Art. 3 GG verstoßen würde, siehe die Auffassung des BVerfG zur ehemals erhobenen Vermögenssteuer), aber wenn wir schon einmal dabei sind, gerne auch etwas dazu.
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer, genauso wie die Kapitalertragsteuer auch. Es wird also durch das Abführen keinesfalls eine Steuer festgesetzt, sondern es erfolgt nur ein Abzug, der auf die endgültige (durch Verwaltungsakt festzusetzende) Steuer, § 155 AO anzurechnen ist. Daher steht auch jedem Bürger der Rechtsweg gegen die Steuererhebung im Fall der Einkommenssteuer offen.
Im Übrigen wüsste ich gern, welche Steuer in Deutschland nicht auf Grund eines Verwaltungsaktes sondern durch Gesetz erhoben wird.
Wenn man das auf die Situation in Zypern anwenden würde, müsste nach dem kollektiven Einbehalten demnach gegen jeden Betroffenen ein Bescheid erlassen werden, auf den die bereits durch die Bank abgeführte Summe angerechnet wird. Davon ist aber nicht die Rede.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!