ZitatOriginal geschrieben von Smartshopper
Absolut richtig, warum sollen Spareinlagen herangezogen werden und nicht die Anleihegläubiger?
Die (unbesicherten) Anleihegläubiger werden natürlich genauso herangezogen. Alles andere wäre tatsächlich absurd.
ZitatOriginal geschrieben von ECD
Es ging hier eher darum die ausländischen Anleger, welche mutmaßlich Schwarzgeld auf der Insel deponiert haben zu treffen.
Bei der Ankündigung einer Vermögenssteuer in relevantem Umfang hätten diese ihr Geld wahrscheinlich sehr schnell und vollkommen ungeschoren abgezogen.
Sehe ich auch so. Deswegen dürfte diese Form der Gläubigerbeteiligung auch vermutlich wirklich einmalig bleiben. In zukünftigen Fällen wie Italien wird es eher auf eine einmalige Vermögensabgabe hinauslaufen, zu der insbesondere auch Immobilienbesitzer herangezogen werden können. Das Einnahmepotential ist ungleich größer, zumal man seine Immobilie nicht ins Ausland transferieren kann.