Rechtliche Frage zu Swap (Handy) Geräten.

  • Hallo,


    wie ist eigentlich die Rechtslage im Bezug auf Swap (Handy) Geräte? Muss der Kunde ein altes Swap Gerät (Handy) annehmen, wenn er ein nagelneues Gerät abgegeben hat?


    Hintergrund:


    Ich habe zwei Nokia 3110classic. Ein sehr einfaches Gerät, was ich aber vielleicht gerade deswegen ganz besonders mag. Eines der beiden Geräte lag ein paar Monate nur im Karton rum. Ich habe es nie benutzt. Alle Folien waren noch auf dem Gerät. Als ich es dann vor kurzem doch einmal ausgepackt habe und einschalten wollte, konnte ich das Gerät nicht einschalten. Am Akku lag es nicht, es war einfach defekt.


    Also ab damit zu einem größeren Nokia Service Point. Dort habe ich zum Glück in den Reparatur Auftrag rein schreiben lassen, dass mein Gerät absolut neuwertig ist und keine Gebrauchsspuren hat. Leider hat der Nokia Service Point das Gerät zu Avarto geschickt.


    Von dort habe ich dann zwei Wochen später über den Nokia Service Point ein "neues" Gerät bekommen. Nur das neue Gerät war uralt. Es hatte unendliche Kratzer und in jeder Ritze steckte alter und fester Dreck. Es sah aus als hätte es tagelang auf der Straße gelegen. So habe ich das Gerät auch nicht von dem Nokia Service Point angenommen.



    Wie ist eigentlich die rechtliche Lage dabei? Gibt es dazu rechtliche Urteile? Muss der Kunde ein zerkratztes und altes Gerät annehmen, wenn er in einem Garantie Fall ein nagelneues Gerät abgegeben hat?


    Dazu kommt noch, dass nach meinen Infos gerade beim Nokia 3110classic immer die Oberschalen getauscht werden müssen, wenn das Gerät einmal geöffnet wurde. http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=447026



    Danke für eure Infos.



    Gruß


    Maloja

  • Bei reparierten Swap Geraeten wird immer das Cover getauscht und da sind dan genauso Folien drauf wie bei Neugeraeten

  • Die Sache muss neu sein.
    MüKo-Westermann § 439 Rn. 11


    Nur das erklärt auch die (nach dem "Quelle-Urteil") eingefügte Regelung in § 474 Abs. 2 BGB zur Herausgabe von Wertersatz

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Eine mangelfreie Sache muss keine neue Sache sein!


    aber auch nicht in jeder ritze "alten und festen deck" enthalten, oder?

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