Vodafone Anruf wegen Gewährleistung

  • Hallo!


    Den Vodafone DSL-Festnetz Vertrag meiner Freundin haben wir vorzeitig gekündigt, Ablauf des Vertrags ist März 2011.


    Gestern wurde meine Freundin von Vodafone angerufen, Sie solle doch lieber 3 Monate vorher kündigen, denn die vorzeitige Kündigung bewirke, dass Sie ab jetzt schon keine Gewährleistung für den Anschluss habe. Sollte Sie Probleme mit der Leitung oder irgendwelche anderen Probleme hätte Sie keine Gewährleistung mehr, das wäre in den AGB's fixiert.


    Kann ich mir gar nicht so vorstellen, wenn man für die Leistung bezahlt sollte doch auch bis zum letzten Tag die Gewährleistung und der Support bereitgestellt werden.


    Hat jemand davon gehört oder ist selber betroffen? Was sind das für neue Techniken um den Kunden zu verwirren??


    Danke!

  • Re: Vodafone Anruf wegen Gewährleistung


    Zitat

    Original geschrieben von Pomelo77
    Sollte Sie Probleme mit der Leitung oder irgendwelche anderen Probleme hätte Sie keine Gewährleistung mehr, das wäre in den AGB's fixiert.


    Lies doch einfach nach!


    Zitat

    Was sind das für neue Techniken um den Kunden zu verwirren??


    Neu ist es nicht, aber verwirren soll es mit Sicherheit.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • es geht mir hier nicht unbedingt auch darum zu wissen, ob sowas in den AGB's steht, vielmehr geht es mir darum, falls das in den AGB's steht, ist das überhaupt Rechtens, dass man für eine Leistung oder für ein Produkt den vollen Betrag zahlt, aber den Support nicht mehr bekommt?

  • Klingt sehr sehr sehr sehr Merkwürdig.
    Gewährleistung auf einen verkauften/geschenkten Router kann ich ja noch nachvollziehen...

    IHK geprüfter IT-Systemelektoniker
    Fachbereich Telekommunikation

  • Ach, die sagen halt, dass man ganz hinten bei der Entstörung ansteht, wenn man schon gekündigt hat. Bzw. hier scheint ja gar nicht mehr entstört zu werden. Ist mit Sicherheit nur eine Masche und rechtlich natürlich nicht tragbar.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Ein Gewährlesitungsrecht kann nicht beschnitten werden und ist im BGB klar beschrieben.


    Statt ständig rumzuheulen, sollte man entweder mehr Background haben als das Gegenüber am Telefon, oder selbst mal recherchieren. Ist doch gar nicht so schwer, oder?


    Fakt: Vertrag läuft, Leistungen sind beiderseitig zu erbringen- bis dass der fristgerechte Kündigungstag uns scheidet. Grundsätzlich fallen aber vorzeitige Promos bei einigen Anbietern weg.

  • Keiner heult, er wollte wohl nur mal ein wenig rummosern. Klar ist, dass die Leistung zu erbringen ist. Klar ist aber auch, dass man als Kunde nicht nachvollziehen kann, ob man im internen Rankung für Störungsmeldungen nicht als "gekündigter Kunde" noch hinter den "Nicht-Zahlern" gelandet ist. Möglich ist das!

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Ok, ich habe es anders verstanden.
    Ich habe verstanden, das VF Kunden nach Ende der 2J MVLZ angeblich nicht supportet.


    Andersrum (Kd hat gekündigt und wird daher nicht ausreichend supportet), kann ich gut nachvollziehen.
    Für eine kurze Restlaufzeit macht es selten Sinn noch in neuer Hardware oder Techinkereinsätze zu investieren. Die Kosten können nur dann reingeholt werden, wenn der Kunde seine Kündigung zurückzieht und weiterhin seine Gebühren zahlt.
    Manche Kunden kündigen aber schon ein Jahr vorher, die bekommen trotzdem den vollen Support, um eben von der Leistung überzeugt zu werden.
    Das ist also immer ein Abwägen.

    IHK geprüfter IT-Systemelektoniker
    Fachbereich Telekommunikation

  • ...sicherlich habt ihr mit einigen Gedankengängen recht, aber der Gesetzgeber hat da strikte Vorgaben für uns. Das BGB, oder in manchen Fällen auch HGB ist das übergeordnete Recht, somit können etwaige Verträge rechtlich angefochten werden.


    Hardware als auch Techniker sind bis zum Ende der 24 monatigen Laufzeit nach Gewährleistung zu erbringen, egal ob VF, 1&1, oder die Post.

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