Frage zu Ausbildungsvertrag - Urlaubsanspruch im letzten Lehrjahr?

  • Hallo TT'ler,


    folgende Frage habe ich:


    Ich bin Azubi im letzten Lehrjahr, die schriftlichen Prüfungen sind absolviert und nun stehen nur noch die mündlichen Prüfungen an.
    Termin vermutlich Mitte - Ende Juni.


    Mein Urlaub ist im Ausbildungsvertrag niedergeschrieben:


    2008: 10 Werktage
    2009: 24 Werktage
    2010: 24 Werktage


    2010 habe ich noch keinen einzigen Tag in Anspruch genommen, d. h. ich müsste jetzt dringend mal in Urlaub gehen, wenn ich denn die 24 Tage aufbrauchen wollte.


    Mein Ausbilder sagt, er hätte die 24 Tage nur falsch eingetragen, ich hätte wenn überhaupt Anspruch auf anteiligen Urlaub.


    Meine Frage: Gilt nicht das, was im Vertrag steht?
    Dass die Prüfungen im Sommer enden, ist ja nun wirklich kein Geheimnis.


    Da unser Verhältnis jetzt sowieso etwas angespannt ist und die IHK leider nicht reagiert auf meine E-Mail - Anfrage von vorgestern (+ heute Brückentag?) und nun telefonisch keiner mehr erreichbar ist,
    wollte ich fragen, ob sich hier vielleicht jemand damit auskennt.

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Du hast Anspruch auf 24 Tage anteilig.


    Danke, also definitiv nicht auf die vollen 24 Tage, obschon diese so eingetragen sind? Der Ausbildungsvertrag liegt schwarz auf weiß vor mir (s.o.)


    Auf der Seite der IHK steht eindeutig, dass der Urlaub voll zu gewähren und somit voll in den Ausbildungsvertrag einzutragen ist, sofern die Ausbildung über den 30. Juni hinaus geht.


    Geht sie aber nicht, der noch nicht offizielle Prüfungstermin ist wahrscheinlich der 15. Juni, also knapp davor.


    Bei den meisten meiner Klassenkameraden ist der Urlaub auch dementsprechend verkürzt eingetragen im Vertrag, bei manchen nicht (letztere bekommen auch die 24 Tage!).

  • da du ja so auf schriftliches fixiert bist:
    was steht als Datum des Ausbildungsendes im Vertrag?


    Üblicherweise stehen sowohl das Datum des Ausbildungsendes sowie der darauf begründete Urlaubsanspruch erst kurzfristig fest weshalb man Circaangaben macht - sollte der Ausbilder tatsächlich Ausbildungsende mitte Juni und trotzdem 24 Urlaubstage eingetragen haben könnte es sich lohnen darüber zu streiten - wobei:
    Streiten lohnt sich im Arbeitsverhältniss selten, hast du z.B. bereits ein Zeugniss erhalten? Könnte entsprechend schlechter ausfallen wenn du Theater machst.


    Wenn du weist das du nicht übernommen wirst kannst du tatsächlich bei erhalt der letzten Gehaltsabrechnung anfangen zu klagen weshalb der dir zustehende Urlaub nicht ausbezahlt wurde (würde aber natürlich aktuell trotzdem Urlaub beantragen - wenn du keinen beantragst kann man diesen auch nicht ablehnen was ich als Positivargument für die Auszahlung sehen würde)

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Verträge sind nicht gültig, wenn ein offensichtliccher Irrtum vorlag. Dies scheinst mir hier der Fall zu sein. Es ist dann so interprtetieren, wie es im Geschäftsleben üglich, also wohl 24 Tage anteilig.

  • vergessen: die Aussage von Vieltänzer ist vermutlich korrekt, probieren kann der TE es ja trotzdem.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Vielen Dank für Eure Antworten!


    Schade, mein Ausbilder scheint im Recht zu sein.


    Als Ausbildungsende ist irgend ein Tag im Juli eingetragen (ich bin jetzt gerade nicht zu Hause), aber definitiv JULI. Laut IHK ist bei Ausbildungsende nach Juni der VOLLE URLAUB zu gewähren. So weit, so (un)gut.


    Da es aber bei dieser Ausbildung so ist, dass die Ausbildung mit dem Tag der mündlichen Prüfung endet und diese Prüfung schon vor Juli sein wird, habe ich wohl nur die "halben" Urlaubstage, völlig ungeachtet dessen, was nun im Vertrag niedergeschrieben ist.


    Danke trotzdem an TT!

  • Das zustehen von anteiligem Urlaub ist ein weitverbreiteter Irrtum. Der Urlaubsanspruch beträgt meines Erachtens 24 Tage! Ausnahme nur, wenn eine anteilige Regelung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sollte der TE aber dann in einem weiteren Betrieb dieses Jahr anfangen, muß er sich bereits genommenen Urlaub auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch im neuen Betrieb anrechen lassen.


    Frag mal einen Anwalt für Arbeitsrecht!


    Das es aber in der Praxis so gehandhabt wird, liegt daran, das viele das nicht wissen!


    Ob das Pochen auf die 24 Tage aber für das Betriebsklima und Arbeitszeugnis förderlich ist, ist ein anderes Problem. Jeder zukünftige Arbeitgeber wird sich über den TE bei einer Bewerbung beim alten Arbeitgeber informieren. Ich persönlich würde mich anteilig zufrieden geben, wohl wissend, das ich meinem Chef einige Tage geschenkt habe, und wissend, das ich mehr weiß als er!


    Gruß Boris

  • Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
    Das zustehen von anteiligem Urlaub ist ein weitverbreiteter Irrtum.


    So verbreitet, dass sich das fälschlicherweise sogar im § 5 Abs. 1 c) BUrlG niedergeschlagen hat? Dieser lautet:

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

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