Hallo TT'ler,
folgende Frage habe ich:
Ich bin Azubi im letzten Lehrjahr, die schriftlichen Prüfungen sind absolviert und nun stehen nur noch die mündlichen Prüfungen an.
Termin vermutlich Mitte - Ende Juni.
Mein Urlaub ist im Ausbildungsvertrag niedergeschrieben:
2008: 10 Werktage
2009: 24 Werktage
2010: 24 Werktage
2010 habe ich noch keinen einzigen Tag in Anspruch genommen, d. h. ich müsste jetzt dringend mal in Urlaub gehen, wenn ich denn die 24 Tage aufbrauchen wollte.
Mein Ausbilder sagt, er hätte die 24 Tage nur falsch eingetragen, ich hätte wenn überhaupt Anspruch auf anteiligen Urlaub.
Meine Frage: Gilt nicht das, was im Vertrag steht?
Dass die Prüfungen im Sommer enden, ist ja nun wirklich kein Geheimnis.
Da unser Verhältnis jetzt sowieso etwas angespannt ist und die IHK leider nicht reagiert auf meine E-Mail - Anfrage von vorgestern (+ heute Brückentag?) und nun telefonisch keiner mehr erreichbar ist,
wollte ich fragen, ob sich hier vielleicht jemand damit auskennt.