o2: Sonderkonditionen für hörgeschädigte Menschen

  • Ich glaube nicht, denn die Rabattierung wird über die Buchung in einem Rahmenvertrag realisiert, und dies geschieht entweder bei Aktivierung des Tarifs oder bei VVL. Und ein o2 o 40 lässt sich nur in einen o2 o 50 verlängern, aber nicht in den selben Tarif. Zudem denke ich, dass der o2 o 40 generell von allen Rabattierungen ausgeschlossen ist, außer eben in den Fällen der sich hier tummelnden "Glückspilze".

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  • Zitat

    Original geschrieben von Cocho
    Hat mit AGG nichts zu tun. Es wird zwischen Behinderungen (Behinderungsgrad) unterschieden. So bekommt z.B. nicht jeder einen Ausweis für einen Behindertenparkplatz.


    Schon klar. Man muss ja auch nicht den Parkausweis für Behinderte bei o2 vorlegen, außer man möchte vielleicht vor der Firmenzentrale in München parken, sondern eben den Schwerbehindertenausweis. Ob nun 50% oder 100% draufstehen ist nicht relevant. Nur darum ging es.

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  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Schon klar. Man muss ja auch nicht den Parkausweis für Behinderte bei o2 vorlegen, außer man möchte vielleicht vor der Firmenzentrale in München parken, sondern eben den Schwerbehindertenausweis. Ob nun 50% oder 100% draufstehen ist nicht relevant. Nur darum ging es.


    Bei manchen Anbietern, ich glaub Vodafone, war es so, dass man auch einen bestimmten Behinderungsgrad haben musste um von Sonderkonditionen zu profitieren.

  • bestehen die Sonderkonditionen?
    Wenn ja, sind sie in einen bestehen O2-Genion-Vertrag integrierbar?

  • schade wenn die 15% auch auf den o2 o 40 klappen würden ..würde ich mein vertrag umschreiben lassen..
    bekommt man dann auch nach einer umschreibung und nachweis der behinderung die 15 % ?

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Genau. Und taubstumme Menschen telefonieren umsonst, solange sie wollen.


    Hörgeschädigt ist nicht gleich taubstumm. :rolleyes:
    Deine dummen Kommentare kannst du auch für dich behalten. :flop:

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