Wieder falscher Vergleich.
ZitatOriginal geschrieben von chrissniper
Das das Mister "ich hab das deutsche Recht per Löffel gegessen" anders sehen wird ist mir bewußt, genauso sehen ja auch Raubkopierer nicht ein etwas unrechtmäßiges zu tun.
Sogenannte Raubkopien sind Verstöße gegen das Urheberrecht und werden als Vergehen geahndet.
Wärend ein Verstoß gegen die AGB das Privatrecht zwischen Vertragspartner betrifft, und somit mit Ihrem Beispiel nicht zu vergleichen.