Kündigen werden die nicht, drosseln ja. Damit kann ausreichend reguliert werden. So wird es ja auch bei anderen Anbietern gelöst.
Rotmann:
Die Überlastung des Motors wäre fahrlässige oder unsachgemäße Handhabung.
Wir reden aber über eine Funktion, die explizit vom Handyhersteller eingeräumt und vorgesehen wurde. Wenn O2 das nicht will, müssen sie ihre Leistung entsprechend definieren ohne die Rechte Dritter zu berühren. Das ist im HGB eindeutig definiert. Wenn sie ihrer Karte erlauben mit einem Handy "zu funktionieren", müssen sie dessen gängigen und zulässigen Funktionen akzeptieren.