Wie schon 2009 versucht nun KM erneut, durch simple Änderung der AGB eine "Nicht-Nutzungsgebühr" einzuführen.
Leider habe ich den betreffenden Thread hier nicht mehr gefunden.
Mir stellt sich jetzt erneut die Frage: Wie reagieren?
Konkret nutzt "die Oma", (erworben beim Marktstart von KM) die Karte nur sehr sporadisch, die Nummer ist aber spitze und soll unbedingt behalten werden.
Hier ein Auszug aus der entspr. Mail:
ZitatHallo xxxxx, rechtzeitig zur Urlaubszeit passt klarmobil.de seine Auslandsgebühren an. Ab dem 01.07.2010 sorgt eine so genannte Kostenbegrenzungsfunktion für Datenroaming dafür, ungewünscht hohen Kosten vorzubeugen. Diese Funktion greift automatisch, wenn die Rechnung einen monatlich festgelegten Betrag erreicht und sperrt dann das Datenroaming. Dieser Betrag ist standardmäßig auf einen monatlichen Höchstbetrag von 59,50 Euro festgelegt, der auf Wunsch auch einen höheren Betrag festgelegt werden kann. Als zusätzlichen Service weisen wir Sie per SMS auf diese Regelung hin, sobald Sie mit Ihrer SIM-Karte im EU-Ausland im Mobilfunknetz eingebucht sind. Zudem erhalten Sie eine weitere Informations-SMS sobald 80% bzw. 100% des festgelegten Höchstbetrags erreicht wurde. Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ab sofort neue AGB gelten. Diese wurden zum Teil notwendig, um gesetzliche Änderungen umzusetzen. Sie finden die geänderten AGB am Ende dieser E-Mail. Folgende Punkte haben sich geändert: 3, 5.11, 6.6, 6.7, 7.10. Auf einen Punkt möchten wir aber gesondert an dieser Stelle hinweisen: Die bisherige Regelung unter Ziffer 5.11 der AGB, wonach im Falle der Nichtnutzung einer Karte etwaige Aktionsvorteile nachträglich dem Kunden berechnet werden können, entfällt künftig. Stattdessen berechnen wir künftig für alle Bestandskunden, wie auch schon seit dem 1.2.2009 für Neukunden, monatlich 1,- EUR für die Kontopflege, wenn der monatliche Rechnungsbetrag unter 3 EUR liegt. Damit wird sichergestellt, dass die SIM-Karte auch für solche Kunden dauerhaft nutzbar bleibt, die selbst nicht telefonieren, sondern nur erreichbar sein wollen. Die vollständige Regelung finden Sie wieder unter 5.11 der AGB. Sie die neuen AGB unter http://www.klarmobil.de/agb Ihr Team von klarmobil.de Die geänderten AGB gelten von Ihnen angenommen, wenn Sie der Änderung nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt dieser E-Mail schriftlich widersprechen. Sofern Sie klarmobil zu den geänderten Bedingungen nicht weiter nutzen möchten, senden Sie Ihren Widerspruch bitte an: klarmobil GmbH, Wollinstraße 1, 24782 Büdelsdorf
Ideen??