Lieferschwierigkeiten Händler: Wie kann man sich absichern?

  • Hallo,


    ich habe am 04.05.10 ein HTC Desire zusammen mit einem Vodafone Vertrag erworben. Es geht um diesen Vertrag hier.


    Später habe ich gesehen, dass der Händler - zumindest mal früher - sehr mit Vorsicht zu genießen war, was aber nicht unbedingt ein Problem darstellte da man bei Nicht-Lieferung immer noch den Vertrag mit Vodafone widerrufen kann, damit man nicht auf dem Vertrag sitzen bleibt ohne ein Handy zu haben.


    Nun hat der Händler mir mitgeteilt, dass sie Lieferschwierigkeiten haben da ihr Großhändler erst am 28.05 wieder Desires liefern kann.


    Prinzipiell natürlich ärgerlich, aber scheint wohl generell eine hohe Nachfrage nach dem Gerät zu sein, also ich könnte damit noch leben, da ich es wohl auch woanders zu dem Preis (als Schubladenvertrag gedacht) nicht schneller bekomme.


    Soviel zu der Vorgeschichte.
    Ich mache mir nun Sorgen, dass ich in dem Fall wenn der Händler das Handy überhaupt nicht liefern sollte auf dem Vodafone Vertrag sitzen bleibe.


    Wie ist es denn in dem Fall mit den Fristen, also ab wann beginnt diese zu laufen? Der Vertrag wurde bereits am 05.05.10 aktiviert, das kann ich in meinem online Kundencenter des Händlers sehen, und das hat er mir auch so mitgeteilt.


    Die SIM-Karten habe ich aber noch nicht erhalten. Frage wäre jetzt ab wann beginnt die 14 Tage Frist zu laufen, erst mit Erhalt der SIM-Karten oder gar erst mit Erhalt des Handys?


    An letzteres Szenario glaube ich persönlich ja eher weniger, da die Lieferung des Handys ja eine Vereinbarung mit dem Händler und nicht mit Vodafone ist. Oder gibt es da bei Mobilfunkverträgen eine gesonderte Regelung?

  • Google spuckt folgendes aus:


    http://www.linksandlaw.info/fernabsatz-4-widerrufsrecht.html


    Zitat

    - bei einer unvollständigen Lieferung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen! Siehe dazu auch OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.11.2001, Az. 9 U 148/01.


    Bei ebay-Geschäften hast Du im übrigen eine Frist von einem Monat, siehe auch die Widerrufsbelehrung des Verkäufers.


    Das Widerrufsrecht hast Du gegenüber dem Händler, nicht gegenüber Vodafone. Daher musst Du keine Frist gegenüber Vodafone einhalten, also egal, wann der Vertrag losgelaufen ist.



    Gruß
    kju

    Ich beginne jedes Telefonat mit den Worten "Bin Laden" "Kofferbombe" "Al Kaida" und "Terroranschlag" damit die Telefonüberwachung weiss, daß ich kein Terrorist bin. Denn ein Terrorist würde so etwas nie am Telefon sagen.

  • Danke für den Link.
    Wenn ich das richtig verstehe, beginnt in dem Fall also erst die Frist mit Lieferung des Handys zu laufen.


    Will der Händler mich übers Ohr hauen und liefert kein Handy, kann ich also von meinem Widerrufssrecht Gebrauch machen, und dadurch wird auch der Vertrag mit Vodafone rückgängig, korrekt?

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