GMX TopMail - Widerruf

  • Hey



    vielleicht hat ja hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.


    Habe noch einen 6 monatigen kostenfreien TopMail Account. Wollte diesen wieder zurückstellen auf FreemailPlus, leider hab ich da ungewollt das Rückgewinnungsangebot angeklickt. Was ich so aber nich wollte, direkt am gleichen Tag widerrufen. GMX steht nun auf dem Standpunkt, widerrufen ist nicht. Ist ja ähnlich wie im Mobilfunk, Anbieter ruft mich an, ich sagen zu, aber einen Tag später merke ich, das ich es nicht (mehr) will. Somit habe ich ja auch eine Widerrufsfrist. GMX will mir diese streitig machen, obwohl der neue Vertrag (in GMX Augen nur eine Verlängerung) erst im September beginnt.


    Eure Meinungen dazu?


    Danke!

  • Weiterhin auf Deinen Widerruf beharren. Wie hast Du den denn eingereicht?

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

    Kontaktformular
    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| C24 + AmEx + DKB + Sparkasse | Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90_GB für rechnerisch 14,66_€/Monat | Mobilfunk: SIMon mobile(15_GB im Vodafone-Netz
    + SMS&Sprach-Flat für 8,99_€/Monat)

  • GMX darf E-Mailzugang nicht sperren


    Fall die Deinen Account sperren wollen, habe ich gerade das im Internet gefunden:
    Der Berliner Rechtsanwalt Frank Rosbach hat vor dem Amtsgericht Berlin Schöneberg eine Einstweilige Verfügung gegen die GMX Internet Services GmbH erwirkt. GMX wurde durch das Amtsgericht im Eilverfahren verpflichtet, die gesperrte E-Mail Adresse sofort wieder frei zu schalten.

    GMX schaltet E-Mail Zugänge ab, sobald ein angeblicher Zahlungsverzug besteht. Dies ist besonders ärgerlich, weil die Erreichbarkeit plötzlich nicht mehr gegeben ist. Insbesondere sind die Leistungen, die sonst durch das Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, nicht mehr verfügbar. GMX setzt so die Kunden unter Druck, weil es keinen Unterschied zwischen den Grundleistungen und den Zusatzpaketen macht. Das kostenlose Grundpaket wird ebenso gesperrt.
    Dies ist unzulässig, weil es sich um verschiedene Verträge handelt und sich eine E-Mail¬adresse nicht auf einen anderen Anbieter portieren lässt. Die E-Mailadresse darf deshalb nicht abgeschaltet werden. Nur die Einstellung der Zusatzleistungen aus dem Erweiterungsvertrag ist möglich.
    Hintergrund ist ein Streit um die Kündigung des Zusatzpaketes „TopMail“. Hier wollte das Unternehmen von einer einjährigen Vertragslaufzeit nichts mehr wissen und akzeptierte die rechtzeitige Kündigung erst zu einem viel späteren Zeitpunkt. Darauf hin entstand aus Sicht des Unternehmens ein „Zahlungsverzug“ weshalb die E-Mailadresse gesperrt wurde. Das Amtsgericht Berlin Schöneberg Az.: 15 C 325/10 sah diese Sperrung als unzulässig an, weil es sich hier um 2 Verträge handelt, die auch zeitlich getrennt abgeschlossen wurden. Deshalb wurde vorläufig das Unternehmen verpflichtet die Adresse wieder frei zu schalten. Jetzt bleibt es abzuwarten ob GMX diese Entscheidung akzeptiert oder ein Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Berlin Schöneberg wünscht.


    Vielleicht hilft Dir das ja weiter.


    LG Schlaubi

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