Ja, sogar ordentlich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).
Strafanzeige gestellt, welche Möglichkeit bleiben ?
- maretzky
- Geschlossen
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Sorry für mein sinnloses OT, aber ihr wisst schon, dass wohl die Waldorfschule gemeint war, oder?
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Ich muss was los werden: ist es sicher, dass der Typ NACHWEISLICH von H4 lebt oder haben es nur die Eltern gesagt? Denn mir ist nicht bekannt, dass man einfach so die Wohnung wechseln kann (bei ARGE Bezug), wenn man unter 25 ist und das noch in einer WG.
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Ich halte die Aussage der Polizei, dass das Verfahren einfach so eingestellt wird, wenn er sonst nichts gemacht hat, für wenig überzeugend.
In der Regel kommt in solchen Sachen eine vorläufige Einstellung, weil die in dieser Sache zu erwartende Strafe aufgrund weiterer Straftaten nicht sonderlich ins Gewicht fallen würde. Im Ergbnis natürlich genauso unbefriedigend.
Sollte der Knabe sonst bislang nichts verbockt haben, besteht ja durchaus die Hoffnung, dass er bei Anklageerhebung etc. auf den Trichter kommt, dass es für das Strafmaß hilfreich sein könnte, wenn er den Schaden wieder gutgemacht hat. Sowas kommt zum Glück immer mal wieder vor.
Du kannst ja mal versuchen, bei der Staatsanwaltschaft anzurufen, um zu erfragen, wie der Stand der Dinge ist. Es gibt da die zugeknöpften und die weniger zugeknöpften. Akteneinsicht dürfte zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich noch nicht viel bringen. Wenn eingestellt wird, müsstest Du als Geschädigter eine Einstellungsnachricht erhalten.
Was die Pfändung angeht, besteht die Möglichkeit, die Pfändungsfreigrenzen herabsetzen zu lassen, wenn Du einen Titel hast, der festellt, dass die Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung stammt. Dummerweise ist das über einen Mahnbescheid nicht zu erreichen.
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Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Aber sonst geht's noch? Deine Rechtschreibung lässt ja leider darauf schließen, aus welchen Milieu du kommst, da sollte diese Einstellung ja nicht verwundern. So etwas dann aber noch öffentlich zu schreiben, ist nochmal eine ganz andere Kategorie an Dummheit.
Du kannst über meine Rechtschreibung herausfinden aus welchen Milieu ich komme ? Nur weil du keine ... um das was du denkst auszusprechen, heißt es nicht das andere es nicht tun. Das könnte ich sogar jetzt als Verleumdung sehen und dadurch eine Anzeige nach §187 STGB. So wärst du jetzt in meiner Situation hättest du mich sicherlich angezeigt, doch es ist in diesem ''Milieu'' nicht üblich Leute anzuzeigen. -
Zitat
Original geschrieben von Sliders
Ich muss was los werden: ist es sicher, dass der Typ NACHWEISLICH von H4 lebt oder haben es nur die Eltern gesagt? Denn mir ist nicht bekannt, dass man einfach so die Wohnung wechseln kann (bei ARGE Bezug), wenn man unter 25 ist und das noch in einer WG.Laut seiner Eltern bekommt er H4 und hat deswegen kein Geld um mir mein Geld zurück zuzahlen ! Bisher hat er im Keller gewohnt bei den Eltern aber die wollen das nicht mehr.
Und so hätte er zum 1.6. ein Zimmer in einer WG bekommen. Das alles "laut" seiner Eltern.
Die Eltern wollen nichts mehr damit zu tun haben, da sie "genug" schon bezahlt haben damit er immer mit einem blauen Auge davon kommt.
Verstehe nur nicht warum der Mahnbescheid das erste mal nicht zugestellt werden konnte, da die Adresse 100% richtig ist und mir seine Eltern das auch bestätigt haben. Laut der Post sei der "Herr" unter der Adresse unbekannt. Die Schreiben von dem Inkasso Dienst hat er aber erhalten, da er darauf ja reagiert hat. (hat kein Geld und ich kann warten)
Egal ich rufe nächste Woche mal bei der Staatsanwaltschaft an und mal sehen evtl. habe ich ja einen am Telefon der selber auch schon übers Ohr gehauen wurde und etwas Verständnis für mich hat.
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Zitat
Original geschrieben von mak1991
Du kannst über meine Rechtschreibung herausfinden aus welchen Milieu ich komme ? Nur weil du keine ... um das was du denkst auszusprechen, heißt es nicht das andere es nicht tun. Das könnte ich sogar jetzt als Verleumdung sehen und dadurch eine Anzeige nach §187 STGB. So wärst du jetzt in meiner Situation hättest du mich sicherlich angezeigt, doch es ist in diesem ''Milieu'' nicht üblich Leute anzuzeigen.Mach dich doch nicht lächerlich. Hast du keine Leute, die du noch verprügeln musst?
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Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Mach dich doch nicht lächerlich. Hast du keine Leute, die du noch verprügeln musst?Euer Niveau lässt aber gerade sehr zu wünschen übrig...
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Zitat
Jimmythebob Ja, sogar ordentlich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).
Sorry, das ist Quark. Du bekommst 5%-Punkte über Basiszinssatz für die Zeit zwischen Rechtshängigkeit oder vorherigem Verzug und Tag des Urteils. Selbstredend bekommst du keine Zinsen wenn du 30 Jahre wartest mit der Vollstreckung für diesen Zeitraum!
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Hi,
mal eine Frage was passiert mir wenn ich Zeitungsinserate schalte wo ich erkläre
das Herr xxx Wohnhaft xxx mich betrogen hat und mir 580.-Euro Schuldet ?Oder ein Plakat in der Gegend der Familie !
Da die ganze Familie sehr bekannt ist in dem Ort und der Gegend, denke ich das
ich so den Druck erhöhen kann.Denke mir aber das es Rufschädigung ist oder was kommt da auf mich zu ?
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