Strafanzeige gestellt, welche Möglichkeit bleiben ?

  • Zitat

    Original geschrieben von mak1991
    geh hin.


    Oder ich gehj für dich hin nehme nur 50 Euro und hol dir dein Geld wieder wenn du dich nicht traust.



    § 126 StGB
    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    5. einen Raub oder eine räuberische Erpressung
    androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Kommst du jetzt auch ins Gefängnis? Spezialpräventiv wäre das jedenfalls sinnvoll. :cool:

  • Leute Leute !!


    Ich wollte nur wissen was ich "Rechtlich" alles noch machen kann. Klar kann ich hinfahren und mit ihm reden. Aber nachher behauptet er noch ich hätte ihm eine rein gehauen und ich habe den Ärger.


    Ich werde ein Brief an die zuständige Staatsanwaltschaft schreiben, ob was bringt ?? Ich glaube nicht aber ich denke viel mehr Möglichkeiten habe ich nicht.


    Mal sehen ob der Mahnbescheid jetzt mal zugestellt werden kann.


    Laut seiner Eltern will er zum 1.6. ausziehen, da er in eine WG zieht. Die Eltern haben keine Lust mehr für ihn alles zu zahlen, deswegen hatte mir seine "Mutter" selber gesagt ich solle ihn anzeigen das er es nur so lernen wird.


    Sein Vater schreibt mir das er auch keine Lust mehr hat, sich immer um alles zu kümmern und ich doch bitte einsehen möchte, das sie das Geld für Ihren Sohn nicht zahlen werden. Er ist 25 und muss selber mal auf eigenen Beinen stehen.


    Laut dem Inkasso Büro müsste ich selber einen Anwalt beauftragen der Akteneinsicht sich besorgt und dann könnte ich erfahren ob das Verfahren eingestellt ist oder nicht.


    Aber noch mehr Geld , nee das kann ich finanziell auch nicht.


    Danke für Eure Hilfe.


    Gruß


    maretzky

  • ich meinte mit dem hingehen nichts anderes als ihn zu schlagen ^^ Egal rechtlich gesehenm wird nichts passieren. Mein vater hatte das mal mit 800 euro hat nichts wieder bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mak1991
    ich meinte mit dem hingehen nichts anderes als ihn zu schlagen ^^ Egal rechtlich gesehenm wird nichts passieren. Mein vater hatte das mal mit 800 euro hat nichts wieder bekommen.


    Aber sonst geht's noch? Deine Rechtschreibung lässt ja leider darauf schließen, aus welchen Milieu du kommst, da sollte diese Einstellung ja nicht verwundern. So etwas dann aber noch öffentlich zu schreiben, ist nochmal eine ganz andere Kategorie an Dummheit.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Welch Erkenntnis. Aber vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das hast du auch schonmal gehört, oder? Im Übrigen ist Spezialprävention nur ein (kleiner) Teil von Strafzwecken.


    Sind in der Walldorf-Schule schon wieder Ferien?

  • Zitat

    Original geschrieben von schmidt3
    Sind in der Walldorf-Schule schon wieder Ferien?


    Ui, das war's dann schon mit inhaltlichen Argumenten? :top:


    PS: Was sind Walldorf (sic!) -Schulen?

  • Geiler TT-Tread!
    Es wurde wohl schon alles (wichtige) gesagt, nur noch nicht von jedem... :rolleyes:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von m4ddy


    Bei Hartz 4 wird mit den Pfändungsgrenzen nicht viel zu machen sein, soweit richtig.
    Aber wenn du nen Titel hast, dann ist der ja 30 Jahre vollstreckbar.


    bekommt man das Geld inkl. Zinsen?

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