Strafanzeige gestellt, welche Möglichkeit bleiben ?

  • da kenne ich ne geschichte...


    das auto von einem kumpel wurde von einem besoffenen demoliert...er hat ihn angezeigt...
    am ende wurde der nicht bestraft,da der besoffene von hartz 4 gelebt hatte.
    kumpel musste alles selber zahlen,den schaden des autos,gerichtskosten usw.

    Vertrauensliste:
    #1

  • Ich hatte ähnliches in der Bucht erlebt....
    Habe ich mittlerweile unter "Lehrgeld bezahlt" abgehakt.
    Höhere Beträge werde ich niemals wieder einfach so überweisen.
    Sei der Artikel auch noch so begehrenswert für mich.
    Es gibt einfach zu viele "unbekannte", wie Verkäufer, Zustand des Artikels, Garantie etc pp.


    Gruss

  • du hast doch dein soll erfüllt.
    die polizei sagt ja selbst "wenn er nicht noch andere sachen gemacht hat, wirds eingestellt".
    du bist nun in der reihe einer der ersten und bei den nächsten die ne anzeige stellen, wird das verfahren dann vielleicht nicht eingestellt.
    was willst du jetzt noch?


    dein geld bekommst du nur mit nem vollstreckungstitel der übrigens 30 jahre gültig ist.

  • Zitat

    Da Dir ein Strafprozess Dein Geld auch nicht wieder bringt, kann Dir vollkommen schnurz sein, was die Staatsanwaltschaft macht.



    Dass dir ein Straßprozeß kein Geld wieder bringt stimmt nicht, jedenfalls nicht bei einer Einstellung.


    Wenn du Glück hast, dann wird das Verfahren mit der Auflage der Schadenswiedergutmachung eingestellt. Halte ich für nicht unwahrscheinlich. Einfluß darauf hast du natürlich erstmal nicht.

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • Zitat

    Original geschrieben von m4ddy
    Dass die ein Straßprozeß kein Geld wieder bringt stimmt nicht, jedenfalls nicht bei einer Einstellung.


    Wenn du Glück hast, dann wird das Verfahren mit der Auflage der Schadenswiedergutmachung eingestellt. Halte ich für nicht unwahrscheinlich. Einfluß darauf hast du natürlich erstmal nicht.



    Das hört sich ja mal gut an. Wenn es auch so kommt.

  • Wenn man Staatsanwalt ist ja. Würde ihm aber nix bringen, die Tagessätze daraus würden nicht ihm zugehen.


    Für dich wäre eine Einstellung nach oben genannten Voraussetzungen am besten. Je nachdem wie weit das Mahnverfahren ginge auch ein Adhäsionsverfahren


    Auch ne Möglichkeit im Strafverfahren an Kohle zu kommen.

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Da Dir ein Strafprozess Dein Geld auch nicht wieder bringt, kann Dir vollkommen schnurz sein, was die Staatsanwaltschaft macht.


    So eine Schwachsinnsargumentation. Wenn deine Tochter vergewaltigt würde, sollte man den Täter nicht einsperren, weil es die Tat ja auch nicht ungeschehen machen würde? Wofür eigentlich Mörder bestrafen? Von der Strafe werden die Opfer auch nicht wieder lebendig.

  • eventuell prekär aber wenn's ein TT-Mitglied ist/war, wäre ein negatives Pendant zur Vertrauensliste evtl. sinnvoll, in der dann solche Namen gelistet werden!


    Ist natürlich wirklich Mist was dir passiert ist und ich finde es persönlich ein UNDING, das solche Leute hier in Deutschland machen können was sie wollen ohne scheinbare Konsequenzen tragen zu müssen.


    Du musst auch nicht persönlich hinfahren aber soetwas kann man "klären lassen"...


    Und auch bei Hartz IV Empfängern muss die Möglichkeit der Pfändung gegeben sein; dann muß er eben von noch weniger leben - selber schuld!

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