Strafanzeige gestellt, welche Möglichkeit bleiben ?


  • Kenne ich. Habe vor paar Monaten mal gegoogelt. Darf man nicht, auch wenn er dein Geld besitzt.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]


  • Ist nur eine Überlegung und ich habe es noch nicht wirklich vor :)

  • Mit so Äußerungen wäre ich trotzdem Vorsichtig, so was kann schnell nach hinten los gehen. Das Internet vergisst nie etwas

  • Zitat

    Original geschrieben von HTC HD2
    Mit so Äußerungen wäre ich trotzdem Vorsichtig, so was kann schnell nach hinten los gehen. Das Internet vergisst nie etwas


    Meine Äußerungen sind schon sehr genau überlegt , glaube mir das HTC User :)


    Da mir klar ist das der "Herr" hier auch mit ließt und ja nach seiner Aussage ja auch wieder Neu angemeldet ist bei TT, bin ich bei meinen Äußerungen schon vorsichtig aber Überlegungen kann ich hier machen.


    Denke das jeder bekommt was er im Leben verdient hat. Oder was denkst Du ?

  • Zitat

    Original geschrieben von m4ddy
    Sorry, das ist Quark. Du bekommst 5%-Punkte über Basiszinssatz für die Zeit zwischen Rechtshängigkeit oder vorherigem Verzug und Tag des Urteils. Selbstredend bekommst du keine Zinsen wenn du 30 Jahre wartest mit der Vollstreckung für diesen Zeitraum!


    Natürlich doch, der Schuldner befindet sich bis zur vollständigen Zahlung in Verzug und muss Verzugszinsen zahlen. Fallen nennenswerte Zinsen an, beantragt der Gläubiger einfach einen neuen Mahnbescheid mit den Zinsen als Hauptforderung.

  • Die Idee, den Kerl bei seiner zuständigen ARGE zu verpfeifen, ist gar nicht mal so schlecht. Es bringt dem TE zwar nicht sein Geld zurück, aber es könnte dem Schuldner doch treffen, da der überwiesene Betrag auf seinen Kontoauszug auftaucht und er diesen bei der ARGE auf deren Nachfrage vorzeigen muß. Das Geld könnte ihm mit dem ihm für den betreffenden Monat zustehenden H4-Satz gegengerechnet und ihm dann laufende Zahlungen gekürzt werden.


    Das geht natürlich nur, weil er das Objekt, welches er dem TE verkaufen wollte, gar nicht besessen hatte. Bei einer echten Vermögensumwandlung/tatsächlichem Verkauf aus seinem Besitz hätte der Kerl aber nichts zu befürchten.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Die Arge wird am Montag benachrichtigt, was die daraus machen ist Ihr Problem.


    Danke aber an einen anderen User hier im Forum der Jura Studiert und mir einige Möglichkeiten erklärt hat, die ich hier nicht bekannt geben möchte. Da der "Herr" hier ja mit ließt !!


    Damit ist für mich erst mal alles erledigt. Sobald es zu Verhandlung kommt kann ich ja auf den Termin hinweisen da es ja eine Öffentliche Verhandlung ist.


    Ich möchte hier ein Schloss !!

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