Zitat
Die bislang als Spielzeugwaffen vertriebenen und vielfach als Drohmittel bei Überfällen eingesetzten Soft-Air-Waffen unterfallen in Zukunft dem Waffengesetz, wenn die Energie der aus ihnen verschossenen Projektile größer ist als 0,08 Joule oder sie getreue Nachahmungen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen darstellen. Der weitere Besitz der dem Waffengesetz unterfallenden Soft-Air- Waffen ist ab dem 1. April 2003 nur noch mit behördlicher Erlaubnis (Waffen-besitzkarte) gestattet – es sei denn, auf den betreffenden Waf-fen ist das nachstehend abgebildete Zeichen angebracht. Doch selbst bei angebrachtem Zeichen ist der Besitz der den echten Schuss-waffen zum Verwechseln ähnlich sehenden Soft-Air-Waffen nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ich finde die Regelung absolut okay, ich heiße ja auch nicht Charlton Heston und bin Präsident der NRA ;).
Wer damit ein Problem hat oder darüber nicht diskutieren will oder kann hinterlässt bei mir einen nachhaltigen Eindruck.
cu