AOK verlangt Eigenbeteiligung für Krankenkassenaufenthalt nach 9 Jahren

  • Meine Eltern haben heute ein sehr seltsames an mich adressiertes Schreiben von der AOK erhalten, sie verlangt die Eigenbeteiligung für meinen Krankenkassenaufenthalt vom Juni 2001! Damals habe ich noch bei meinen Eltern gewohnt, seit 7 Jahren tue ich das nicht mehr. Auch bei der AOK versichert bin ich schon lange nicht mehr.


    Den Krankenhausaufenthalt gab es damals wirklich und ich meine, ich habe dafür auch etwas zuzahlen müssen. Ob das die Eigenbeteiligung war oder etwas anderes, weiß ich allerdings nicht mehr. Belege habe ich sicher keine mehr.


    Was meint ihr, was ich nun machen soll? Sind die Forderungen nicht schon längst verjährt? Wer kennt sich aus?

  • Dürfte mehr als Verjährt sein!


    Freundlichen hinweis hierraus und die nachfrage auf welchem recht sich diese forderung stützt

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Dazu gibts hier, da und dort was. Sieht grob gesagt nach den berühmten 4 Jahren Verjährungsfrist aus. Dazu gibts mehrere Gerichtsentscheide, dass § 45 SGB I analog anzuwenden ist.


    Mit anderen Worten: solltest du seit 2001 nix von denen gehört haben bis heute, ist deren Anspruch verjährt!


    Quelle: ein wenig googeln und 15,5 Jahre Tätigkeit als Verwaltungsbeamter.

  • Vielen Dank für die Hinweise! Dann werde ich morgen dort anrufen und auf die gesetzliche Verjärungsfrist hinweisen. Mal sehen, was die dazu sagen.

  • Tipp: Direkt per Schreiben/Fax, telefonisch nutzt IMHO nicht viel da die "Armen Schweine" am tel. auch nix machen können außer es "Weiterleiten" und da kommt nix bei raus.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

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