ZitatOriginal geschrieben von Boris1968
[...] bereits nach einer dubiosen Rechnung ist man berechtigt, einen Anwalt zu nehmen, der auch, wenn das ganze nicht vom Rechnungsersteller eingeklagt wird, vom Rechnungsaussteller zu erstatten ist.
Das ist nicht wirklich neu und war schon immer so. Wenn jemand eine unberechtigte Forderung geltend machen will, liegt eine nachhaltige Gefährdung der Rechtsposition vor. Der Gegner muss die Kosten des Rechtsbeistandes zahlen!