Kein Vertrag bei mobilcom, versuchen aber Inkasso bei mir zu betreiben

  • Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
    [...] bereits nach einer dubiosen Rechnung ist man berechtigt, einen Anwalt zu nehmen, der auch, wenn das ganze nicht vom Rechnungsersteller eingeklagt wird, vom Rechnungsaussteller zu erstatten ist.


    Das ist nicht wirklich neu und war schon immer so. Wenn jemand eine unberechtigte Forderung geltend machen will, liegt eine nachhaltige Gefährdung der Rechtsposition vor. Der Gegner muss die Kosten des Rechtsbeistandes zahlen!

  • @ andreas


    Das das nicht neu ist, weiß ich auch. Aber bisher mußte man langwierige Wege gehen und durch die beiden neuen Urteile wird das hoffentlich etwas einfacher, da man eher darauf Bezug nehmen kann. Außerdem sollte es jeder "Endverbraucher" auch verstehen, bisher war die Verwirrung über die Anwaltskostenerstattungspflicht bei Leuten, die nicht jeden Tag damit zu tun haben, groß. Wenn ich jetzt hier im Forum §§ aus dem BGB zitiere, können wohl nur die wenigsten etwas damit anfangen. Aber mit diesen Urteilen sollen die Endverbraucher mehr Mut bekommen, jetzt endlich sich mal auch mit Hilfe eines Anwaltes gegen unberechtigte Forderungen von Inkassounternehmen zu wehren! Meistens stellen die dubiosen Firmen Beträge von ca. 100 Euro in Rechnung und die meisten denken, lieber zahlen als sich rumzuärgern! Und die trauen sich nicht, zum Anwalt zu gehen, weil sie denken, das wird alles dann noch viel teurer! Ich selber kenne meine Rechte auch ohne die beiden neuen Urteile, viele aber nicht, dies ist nicht persönlich gegenüber irgendjemanden gemeint, aber ich kenne viele, die sich allein schon vom Begriff "Inkasoanwalt" oder "Inkassobüro" einschüchtern lassen! Ich selber habe vor vielen Jahren als Rechtsanwaltsfachangestellter insgesamt 7 Jahre in Anwaltsbüros und Inkassobüros gearbeitet, ich weiß, wovon ich rede.


    Gruß Boris

  • Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
    Ich würde zudem noch eine Anzeige wegen Betruges und Urkundenfälschung


    Kannst du mir mal bitte erklären wo hier Urkundenfälschung vorkommt? Danke!


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Kannst du mir mal bitte erklären wo hier Urkundenfälschung vorkommt? Danke!


    Gruß Marco


    Sein Perso mit seinem Foto und der Perso Nr.


    Beide Daten stimmten weder mit seinem alten noch mit seinem neuen Ausweis überein...

    MfG


    HH

  • Naja, so lang sein Erkennungszeichen (= Unterschrift) nicht gefälscht wurde ... so lang ist es auch keine Urkundenfälschung.


    Für Betrug muss die Absicht nachgewiesen werden, und das dürfte sehr schwer sein.


    Aber Inkasso sollte doch kein Problem sein. Meineswissens gilt: Streitige Forderung -> Inkasso unzulässig.

  • Thema Urkundenfälschung:


    Muß ich Euch leider meiner Meinung nach widersprechen. Eine Urkundenfälschung liegt bereits vor, in dem Moment, wo man etwas verändert, das geeignet ist, im Rechtsverkehr etwas zu beweisen, sprich eine Unterschrift unter einem Handyvertrag.


    Es ist sogar so, wenn man z.B. in der Kneipe einen Strich auf einem Bierdeckel wegradiert, um ein Bier weniger zu bezahlen, das man eine Urkundenfälschung begangen hat! Dies ist kein Witz, sondern habe ich im 1. Semester Strafrecht so gelernt. Natürlich wird kein Wirt einen deswegen anzeigen, sondern eher rauswerfen, aber juristisch ist es so!


    Habe einen ähnlichen Fall gerade selbst gehabt, habe bei e-bay ein Handy mit auf mich auszustellender Rechnung erworben, der Verkäufer warb in dem Angebot noch mit einer Rechnung mit Umsatzsteuer, statt der bezahlten 140 Euro wurde nur eine Rechnung über 1 Euro ausgestellt (vom Händler). Da es mir um die Abziehbarkeit der Vorsteuer ging, reklamierte ich dies beim uneinsichtigen Händler, der bei e-bay aber privat auftrat. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelte daraufhin wegen Urkundenfälschung, da die Rechnung nicht korrekt war! Kurze Zeit später hat der Händler die Rechnung nicht korrigiert, mir aber die volle Umsatzsteuer zurückerstattet als Schadensersatz, da der Tatbestand offenbar erfüllt war und ich daraufhin der Staatsanwaltschaft mitteilte, das er den Schaden wieder gut gemacht hatte.


    Man begeht sogar strafrechtlich eine Urkundenfälschung, wenn man z.B. ein Fahrtenbuch fürs Finanzamt nicht richtig ausfüllt oder bei den Kilometern schummelt. Oder mit einer 2. Tachoscheibe LKW fährt. Das sind alles so Fälle, an die eigentlich keiner denkt, aber es ist wirklich so. Meistens interessiert dies keinen, bis einer dadurch Nachteile hat, wenn aber mal die Sache ins Rollen kommt, ermittelt der Staatsanwalt sofort!


    Demnach würde ich einen Handyvertrag, in dem wahrheitswidrig eine andere Person eingesetzt wurde, bereits als gefälschte Urkunde bezeichnen, unabhängig von der ge-/verfälschten Unterschrift.


    Betrug liegt nur dann vor, wenn jemand einen vermögensrechtlichen Nachteil und der Täter einen Vorteil hat. Den Nachteil mag der TE nur dann haben, wenn er auch etwas bezahlt hat. Mogelcom hat keinen Vorteil, da ja der Vermittler die Provision bekam. Also kann man allenfalls den Vermittler anzeigen, und das wiederum kann nur Mogelkom selber, da die die Provision gezahlt haben. Dies ist das Problem, warum ich einer Anzeige wegen Urkundenfälschung mehr Erfolgsaussichten zuspreche wie wegen Betruges.


    Es wurde hier allenfalls Mogelcom betrogen (normal soll es ja andersrum sein, wenn man den vielen Berichten hier im Forum glauben kann), die dann fahrlässig (also vermutlich nicht strafbar, da im besten Glauben auf die Rechtswirksamkeit des Vertrages) die Forderung beim TE durchsetzen wollen. Und solange der TE nicht zahlt, hat er auch, zumindest juristisch, keinen Vermögensschaden.


    Dies stellt meine persönliche Meinung dar, die vorstehenden Zeilen sind keinesfalls eine Rechtsberatung, da ich dazu nicht befugt bin.


    Gruß Boris

  • @ Boris1968


    Am Anfang war mobilcom vielleicht einfach nur fahrlässig, aber ist sie es nach 2 Strafanzeigen, 5 E-Mails und 6 Telefonaten auch noch, wenn sie ungeprüft weiterhin das Inkasso verfolgen??? :confused:


    Wann ist die Grenze zur Nötigung erreicht?

  • Persönlich hätte ich längst Strafantrag gegen die Mogelcom wegen Übler Nachrede und kreditgefährdender Verleumdung gestellt (§§ 186, 187 StGB).


    Hinsichtlich der Sache mit der (angeblich) gefälschten Ausweiskopie und der Verleitung zur Stellung eines Strafantrags wegen dieser Tat hätte ich die Strafanzeige noch auf das Vortäuschen einer Straftat erweitert. Welche Vorwürfe letztendlich gerechtfertigt sind, mögen die zuständigen Stellen dann ermitteln. Juristische Fachkenntnisse eines jeden Bürgers dürfen jedenfalls nicht vorausgesetzt werden.


    Und wenn ich danach angefangen hätte, ein wenig zu recherchieren, wäre mir ganz sicher noch etliches an Munition aufgefallen, die ich verschießen würde.


    Bei solch dreistem Vorgehen hiflt nur Gegenfeuer aus allen Rohren. Dann ist ziemlich schnell Ruhe. So war es jedenfalls mal bei mir in Sachen Freenet - sämtlich Anrufe bei Hotlines und Schreiben an Freenet und deren Erfüllungsgehilfen einer Hamburger Anwaltskanzlei waren vertane Zeit.


    In künftigen Fällen wird meinerseits sofort scharf geschossen - sofern eine verfünftige Regelung nicht umgehend zu erzielen ist.


    Frankie

  • @ frank_aus_wedau


    Genau das habe ich gemacht. Erst Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Identitätsdiebstahl, dann gegen mobilcom wegen versuchten Betruges als sie den Betrag nochmals, nach allen Kontaktaufnahmen und Klärungsversuchen, schriftlich und mündlich eingefordet haben.


    Und ja, ich schöpfe nach einem solchen Theater natürlich meine Möglichkeiten aus, mobilcom zu zeigen, dass sie zumindest bei mir so etwas nicht wieder machen... Da werden sich noch verschiedene Stellen mit mobilcom beschäftigen, alles schon in die Wege geleitet. :D


    Nur bei meiner Forderung möchte ich so schnell wie möglich Ruhe haben...

  • @ alle


    Wieder hab ich von dem Scheissfall geträumt.


    Aber ich hab eine neue Idee: Zwei Mitarbeiter der Inkassoabteilung hatten mir an unterschiedlichen Tagen gesagt, dass die Meldebehörde in Bremen eine Verbindung zwischen dem Vertragsinhaber und mir hergestellt hat (was nachweislich gelogen ist, weil ich an der einen Adresse nie gemeldet war und an der anderen Adresse nicht mehr gemeldet bin.). Anschließend wurde ich nochmals zur Zahlung aufgefordert (ich hab eine Gesprächsaufzeichnung - schriftliches Protokoll). Namen der Mitarbeiter, Datum und Uhrzeit hab ich auch. Kann ich auch die Mitarbeiter persönlich wegen versuchten Betrugs anzeigen?


    Wenn das geht, würde das den Laden doch etwas aufmischen?!!! :D

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