ZitatOriginal geschrieben von Oetker
Die T-Com zieht doch tagtäglich die Forderungen der vom Kunden genutzten Call-by-Call Provider ein.
Stimmt, aber sobald er Kunde widerspricht hält sich die Telekom da raus. Also ohne rechtliche Schritte. Aber für so was braucht man doch keine Inkassozulassung. Nur wenn man die Gebühren der Call by Call Anbieter auf seiner eigenen Rechnung miteinzieht?
Wenn ich auf meinen Rechnungen Dienstleisungen von Drittfirmen schreibe, brauche ich doch auch keine Inkassozulassung, erst wenn ich diese miteinklage brauche ich unter Umständen eine (wobei hier vermutlich schon eine Abtretung genügt), das Beitreiben von Forderungen darf nur nicht der Hauptzweck meines Unternehmens sein.
Ich glaube nicht, das das Einziehen der Hauptgrund für die Zulassung ist. Muß noch irgendeinen anderen Grund geben.
Gruß Boris