Ich weiß nicht, ob dieses schon erwähnt worden ist (habe leider nicht alle 6 Seiten durchgelesen), aber es gibt seit neusten einen "EU-Mahnbescheid":
http://www.europaeisches-mahnverfahren.de/
Wichtig wäre nur, das GB-Recht zu kennen. Den das ist hier gültig!
Wenn du Klagen musst, hast du ein "Problem": Du musst ggf. vor Gericht erscheinen. Das heißt: Hin- und Rückflug, i.d.R. 1 Übernachtung. Diese Kosten werden meines Wissens nach NICHT auf den Unterlegenen umgelegt... Und dann die Kosten des Rechtstreit (vielleicht mit einem 2. Anwalt in GB).
Viel Glück, dass es jetzt klappt. Aber ohne Rechtsschutz würde ICH bestimmend schreiben, aber nicht zuviel Druck aufbauen!