Wie Inkasso von Premium-Diensten beim NB widersprechen?

  • Hallo,


    ich habe ein Problem: AUf meiner Rechnung wird ein Premium-SMS-Dienst auftauchen, den ein Angehöriger dort "verursacht" hat, dies jedoch nicht willentlich, rechtlich sind auch alle Erklärungen ggü. dem Anbieter des Premiumdienstes (Mobilespy) erfolgt, die dazu führen, dass KEIN ANspruch besteht. Natürlich sieht der Anbieter des Dienstes das nicht ein.


    Wie gehe ich nun vor, wenn ich die O2-Rechnung mit der Berechnung dieses Dienstes erhalte? Im Festnetz kenne ich es so, dass die T-Com dne strittigen Posten von der Rechnung nimmt und der Anbieter sich dann direkt mit mir auseinandersetzen muss. O2 meinte nun bereits 2x am Telefon, dass das Thema bekannt sei, aber dies so nicht ginge. Ich muss alles zahlen, mir das Geld später zurückholen. Bei ca. 10-20 EUR dafür extra eine Klage anzustreben (anders wird man wohl nicth zahlen...) wäre natürlich affig, aber ich sehe eine Zahlung in diesem Fall nicht ein.



    Also:Kann ich sehr wohl einer Belastung dieses Dienstes durch O2 widersprechen, sodass ich den Betrag gar nicht erst zahlen muss?


    Grüße
    Flatty

  • Du könntest vom Rechnungsbetrag den strittigen Posten abziehen und nur die unstrittige Summe an O2 bezahlen (ggf. Lastschrift widerrufen und sofort überweisen).


    Dies solltest Du aber nur dann machen, wenn Du O2 schriftlich (!) informiert hast!!!

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Das war ja auch meine Idee, aber O2 meinte, dass das nicht vorgesehen sei. Bei der T-Com hätte ich es ja genau so gemacht, ich bin auch der Meinung: Wo kein Anspruch besteht, kann O2 diesen auch nicht wirksam einziehen wollen. Aber: Angeblich sei das dort nicht vorgesehen.


    Grüße
    Flatty

  • Das ist das Problem in Deutschland. Was die NB meinen und was per Gesetz machbar ist, geht gerade im Bereich Rechnung/Zahlung extrem auseinander.


    Viele Anbieter sperren ja direkt den Anschluss, wenn der Kunde so etwas macht. Auch wenn es nicht rechtens ist, da ist das TKSG recht eindeutig. Nur leider braucht der Kunde i.d.R. seinen Anschluss und zahlt dann doch, weil er keine Lust auf viel Zeitaufwand und Ärger hat.

  • Naja, es gibt leider Listen, auf denen Kunden landen können, bei denen es Probleme mit der Begleichung von Rechnungen gab und das könnte sich dann bei möglichen Neuverträgen durchaus negativ auswirken...


    Ist eine schwierige Situation. Ich würde es auch nicht einsehen, dass solche Abzocker 20€ bekommen, aber vielleicht sollte man sagen: "Doof gelaufen, 20 Euro Lehrgeld und gut ist..."

    Tarif: E+ T&M 50 Web Code 25 mit Treuevorteil, Top-3-Flat und F&P (11,50€/Monat)
    Handy: Nokia E63-1 Midnight Black (FW: 500.21.009)


    Handyhistorie: Nokia 6233 classic black, Motorola V525, Siemens C25
    Notebooks: Lenovo Thinkpad X201 (Windows 7 Professional 64 Bit und Ubuntu 10.04), Asus Eee PC 901 (Windows XP) - Historie: Acer Aspire 5050

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