Vertrag wurde ohne Unterschrift aktiviert - was tun?

  • Hallo!


    ich bin durch google auf diese Seite gestossen. Hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben.


    Ich wollte eigentlich einen Mobilfunkvertrag bei einem Serviceprovider abschliessen.
    Der Online-Händler (Ladengeschäft) hat er auch, hat mir die Vertragsunterlagen fertig gemacht und mir zur Unterschrift zugeschickt - unterschrieben hab ich nix und auch nix zurückgesendet.
    (das war im Januar)


    Zwischenzeitlich habe ich mir aber dann doch Prepaid bei einem anderen Anbieter geholt.


    Letzte Woche kam ein Brief von einem Inkasso-Unternehmen, sie hätten gern Summe 390 Euro von mir, da Vertrag nicht gezahlt wurde 3 Monate und der Serviceprovider den Vertrag gekündigt hat und von mir 24 Monate + Mahngebühren möchte.


    Hab dem Inkasso-Unternehmen geantwortet, würde erstmal gern den Vertrag sehen, dieser kam heute per Post:
    -Falsche Adresse steht drauf, Ort und Straße stimmen aber Hausnr. nicht
    -Bankverbindung ist falsch
    -nicht unterschrieben


    Laut AGBs des Serviceproviders muss allerdings ein Vertrag unterschrieben worden sein...


    Jemand einen Tipp wie ich schnell aus der Sache rauskomme? Hab ja die nicht unterschriebenen Unterlagen noch hier.


    Danke

  • Wenn dem wirklich so ist, wie Du schreibst: Anwalt!


    Ansonsten hast Du eine Menge Lauferei und Scherereien am Hals, da kann Dir ein RA professioneller und vor allem schneller helfen.

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Wenn - wie mein Vorredner schon sagte - alles stimmt - sollte es kein allzu großes Problem sein. Wozu hier einen Anwalt - vor allem wer soll die Kosten für diesen übernehmen - letztendlich? Du hast weder große Scherereien noch Lauferei...


    Wenn Sachverhalt wie von Dir beschrieben, dann der Forderung widersprechen, d.h. in einem Brief kurz und sachlich schreiben, dass Du den Vertrag weder abgeschlossen noch unterschrieben hast und dies auch gern an Eides statt versichern würdest.


    Wichtig ist nur, dass Du der Forderung selber widersprichst - dann darf auch schufa-technisch nichts passieren, da hier bei einer widersprochenen Forderung kein Eintrag erfolgen kann.


    Inkassoschreiben sind nur bedruckte Papierseiten - einmal retour schreiben, mit o.g. Inhalt - dann Ablage P. Sofern - was ich nicht denke - ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft - diesem unbedingt wiedersprechen! Dann müsste der Betreiber gegen die Klage einreichen - und das ist erstens fraglich, und zweitens dürfte es Dir ja aufgrund der Gegenheiten kein Problem bereiten. Du kannst Dich aber auf zig Inkasso-Briefe gefasst machen :D Und spar Dir das Geld für den Anwalt - auf dem Du wohl sitzen bleiben wirst - sofern alles wie von Dir geschrieben.


    Hast Du den Händler selber dazu schon mal kontaktiert - was dieser zu dem Ganzen zu sagen hat?

  • bestimmt wird der Provider den unterschriebenen Vertrag nicht vorlegen können und somit dem Händler die Provision zurück gezogen und dein Problem hat sich erledigt.



    Aufgrund des geschilderten Sachverhalte hört es sich für mich so an als hättest du ggfs. bewusst einen Vertrag mit falschen Angaben bei dem Händler beauftragt - rein rechtlich gilt dies auch als Vertragsabschluss! Die Unterschrift ist letztlich nicht die Grundlage das dieser gültig ist sondern die von dir getätigte Willenserklärung indem du dort, vermutlich online, deine Daten eingegeben hast = nie irgendwelche Spaß- oder Testverträge abschließen!

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ich hab meine Daten ja nicht aus Jux und Dollerei dort eingeben, die Daten die ich eingegeben hatte stimmen ja, nur der Händler hat anscheinend sich 2x verschrieben was ich schon sehr fraglich finde..

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