Mietrecht: Mülltonnen-Stellplatz zu nah vorm Haus?

  • Servus,
    ich habe eine juristische Frage zum Thema Mietrecht.
    Unser Vermieter (öffentliche Wohnungsbaugesellschaft) hat im Zuge der Sanierung der Treppen vor dem Haus nun einen neuen Stellplatz für die hiesigen Mülltonnen (Normal- und Biomüll) errichten lassen (oder ist noch dabei ;) ).
    Ich und die anderen 5 Mietsparteien des Hauses, vor dem unmittelbar diese Mülltonnen nun bald stehen sollen, sind nicht einverstanden mit dieser Regelung.
    Grund:
    Die Mülltonnen stehen nun bald unmittelbar (vielleicht 1-2 Meter zum nächsten Fenster) vor dem Haus. Das Problem ist der unangenehme Gestank der Tonnen (insbesondere die Bio-Tonne ist im Sommer katastrophal) und die Ansammlung versch. Insekten (Mehlwürmer, Eintagsfliegen, etc.)
    Man möchte auch nicht die Fenster im Sommer dauerhaft geschlossen haben.


    Hab mal 2 Bilder zur Verdeutlichung des Problems gemacht. Vielleicht kann mir Jemand ein paar Tipps geben, was evtl. zu machen ist. Stoppen kann man dies bestimmt nicht mehr, oder? Wäre evtl. eine Mietminderung möglich?




    Gruß,
    David

  • Re: Mietrecht: Mülltonnen-Stellplatz zu nah vorm Haus?


    Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave
    Vielleicht kann mir Jemand ein paar Tipps geben, was evtl. zu machen ist.


    Was hat denn die Wohnungsbaugesellschaft oder ggf. der Verwalter auf eure Anfrage hin gesagt?

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Da ich die ganze Geschichte in die Hand nehme, habe ich mit dem Vermieter noch nicht gesprochen. Die Bauarbeiten fingen heute morgen an. Bevor ich das Gespräch aufsuche, wollte ich mich erstmal vorab hier im Forum informieren. Möchte ja nicht unvorbereitet ins Gespräch gehen ;-)

  • Dann ruhig erstmal hier ein Thema aufmachen und warten, bis die Bauarbeiten beendet sind, das macht alles super viel einfacher...


    ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Masta_U
    Dann ruhig erstmal hier ein Thema aufmachen und warten, bis die Bauarbeiten beendet sind, das macht alles super viel einfacher...


    ;)


    Da ich heute erst um 15 Uhr von der Arbeit heimgekommen bin, die Bauarbeiten anscheinend heute morgen angefangen haben und die Sprechzeiten der Wohnungsbaugesellschaft sowieso erst morgen (Dienstag) zur Verfügung stehen und wie schon bereits geschrieben, ich mich hier vorab informieren will, um nicht unvorbereitet zur Sprechstunde gehen möchte, sehe ich keinen Sinn deines Beitrags!

  • Nicht erst vorab in Foren nachfragen, sondern immer erst miteinander sprechen.


    Ansonsten geht man mit einer ggf. falschen Erwartungshaltung in ein solches Gespräch und versaut sich mehr, als es hilft.


    Eine Rechtsberatung darf Dir hier sowieso keiner geben. Und Du bekommst von 3 Leuten sowieso 4 verschiedene rechtliche Informationen, die Dir am Schluß nicht weiterhelfen werden.


    Daher immer erst miteinander reden, und DANN ERST kann man mal ein Thread starten. Wobei ich persönlich dann eher dazu tendieren würde, professionelle Hilfe zu suchen, ggf. in Form des Mieterschutzbundes oder halt eines Anwaltes (wobei ich diese Form immer als letzte Keule vorschlagen würde).

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • jaja, sachliche Vorbereitung auf ein Gespräch ist natürlich immer Zeitverschwendung und schürt falsche Erwartungen. Nach dieser Maxime handeln vermutlich vor allem DSDS-Kandidaten.





    Wirf doch mal einen Blick auf dieses Urteil des Amtsgerichts Hamburg:
    http://laermberatung-wittstock…er-laerm-und-gestank.html


    (aber bitte nicht überinterpretieren, jeder Fall ist einzigartig, hier u.a. die explizite Gartennutzung, und falls ihr nicht in Hamburg wohnt...)





    Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurdet ihr Mieter in irgendeiner Form über das Vorhaben informiert, vielleicht ein Aushang im Hausflur? Es würde mir Sorgen machen da bereits eine formale Widerspruchsfrist o.ä. überschritten zu haben, falls es derartiges überhaupt gibt und hier Gewicht hat :)

  • Hi


    den Vermieter im Gespräch darauf hinweisen, daß Geruchsbelästigung ein Mangel der Mietsache wäre und ein Grund zur Mietminderung/Aufforderung zur Beseitigung wäre.


    Und erwähnen, daß alle Parteien das so sehen.


    Das sollte helfen, die Baupläne evtl. zu ändern.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Weißt Du denn, wie es am Ende aussehen soll? Vielleicht trifft der Vermieter ja ohnehin Maßnahmen, die eine Geruchsbelästigung verhindern oder vielleicht kommt es am Ende gar nicht zu einer Belästigung.


    Trotzdem schadet es nicht, wenn man sich vorab schon mal über die Handlungsmöglichkeiten informiert. Dabei hilft - wie schon gesagt - der Mieterbund oder ein Rechtsanwalt. Anonsten solltest Du das konstruktive Gespräch mit dem Vermieter suchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bene
    jaja, sachliche Vorbereitung auf ein Gespräch ist natürlich immer Zeitverschwendung und schürt falsche Erwartungen.


    Gegen eine sachliche Vorbereitung spricht selbstverständlich nichts. Aber da ist dieses Forum halt der falsche Weg. Da kommt am Schluß nichts sachliches raus.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

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