Ich nochmal,
der Halter eines Fahrzeuges ist verpflichtet bei Verlust des Fahrzeugscheins umgehend einen neuen beim Landratsamt zu beantragen und diesen mitzuführen.
Daraus ist wohl zu erkennen, das ein Kopie egal ob beglaubigt oder nicht oder von der Oma unterschrieben keinen Wert hat.
Bringt den Jungen nicht auf dumme Gedanken ;).
cu