Weshalb sprichst du von "eure ungehaltenheit"?
Ich habe keineswegs ungehalten reagiert, ich habe lediglich ganz sachlich mitgeteilt, wie auf meine E-Mail geantwortet wurde und (ebenfalls sachlich, aber ohne Schuldzuweisung an den Händler) geschrieben, dass das eine "nicht sehr erfreuliche" Antwort war.
Mein Base & 136 Geräte zur Auswahl
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aaah ok, tut mir leid, hab soviel von verschiedenen leuten gelesen die sich beschwerten dass ihr mini noch nicht da ist, dass ich dich da versehentlicherweise mit reingepackt hab.
sorry, dann mein ich dich nicht, aber hadra.... hat z.b. das direkt mal in den erfahrungsthread gepackt.
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BlackPit
Ja, ich bin in der Tat ungehalten, dass ich nach dem momentanen email-Info-Stand ca. 5 Wochen auf ein Handy warten muss, das bei Vertragsabschluss und bei der Aufforderung zur Zahlung der Zuzahlung nach Freischaltung mit sofort lieferbar beworben wurde .Hätte der Händler ehrlicherweise - bald lieferbar, in Kürze lieferbar etc.- ins Angebot geschrieben bzw. auf meine ausdrückliche Frage auf die Lieferbarkeit in meinem email zu Vertragsabschluss ehrlich geantwortet, hätte ich nicht dieses Handy bei diesem Händler bestellt. Dh. kein Vertragsabschluss mit diesem Händler.
Auch finde ich es grundsätzlich nicht berauschend, wenn ich als Vertragspartner alle Vertragsbedingungen sofort erfülle , der andere Vertragspartner sich Zeit lässt, keine Antworten gibt, einen mit unwahren Angeboten zum Vertragsschluss lockt, etc..
Eigentlich verdient obimo die Behandlung wie alle Händler, die verspätet trotz Vereinbarung liefern.
Frist setzen, in Verzug setzen und dann SE für die Ersatzbeschaffung verlangen. -
du kannst gerne den Vertrag auf mich überschreiben und regeln dass ich das Nokia 6760 bekomme. Es waren nämlich bombenpreise. Da kannman auch mal warten
Ich finde man kann auch als Kunde ein wenig angenehmer reagieren.
Vllt hatte er es ja sofort Lieferbar, aber nicht soviele wie bestellt wurden. Zudem hat der senator z.b. aufgrund seiner Wartezeit auch ne Gutschrift bekommen. -
BlackPit
Super Idee Dein Vorschlag, was erhalte ich dafür als sofortige Gegenleistung ?Und danach lasse ich mir gaaanz lange Zeit, bis ich meine Verpflichtungen erfülle. Was sind denn schon Verträge in D ? Und wenn man Händlern gegenüber grosszügig ist, dann kann man bei Privatleuten als Vertragspartnern noch geduldiger sein...
Denn vielleicht vielleicht vielleicht vielleicht......
Die 10 € Erstattung, von denen senator schrieb und sich nicht darüber freut, wurden mir auch bereits angeboten.
(Um andere User nicht zu langweilen, schreibe ich zu diesem Händler nur noch etwas, wenn es Veränderungen in der Sache selbst gibt.)
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ich finde man sollte nich so hart sein, wenn der hersteller einfach nich nachliefern kann, dann freut sich der händler da bestimmt auch nich drüber
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Es mag ja sein, dass der Hersteller die eigentliche Schuld trägt, aber mit dem habe ich nunmal keinen Vertrag. Daher muss der Kunde in solchen Fällen hart zum Händler sein, zu wem auch sonst? Der Händler kann und soll diese Härte dann auch gerne an den Hersteller / Distributor weitergeben, bzw. seinen Schaden dann geltend machen...
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Zu wem sonst? keine ahnung, jedenfalls nicht zum Händler.
Versetz dich doch mal in dem seine Lage.Find diese deutsche Einstellung echt nicht angebracht. Klar kann man dem Händler mitteilen, dass man nicht begeistert ist, aber auf eine ordentliche Art und Weise.
Man nehme an, ein Verwandter verspricht dir etwas zu kaufen und hat Geld von dir dafür bekommen, jedoch bekommt ers einfach bei keinem Händler, dann machste dem doch auch nicht die Hölle heiß, denn er kann ja nichts dafür, wenns noch kein Laden hat.
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@ Blackpit:
Wenn ich mir gerade überlege, das Gerät eventuell auf Kosten des Händlers anderswo zu beschaffen, dann ist das für den Händler hart. Dennoch rede ich mit ihm dann in einer ordentlichen Art und Weise. Der "Deutsche" meint leider zu gerne, jemand der verlangt, was ihm vertraglich und gesetzlich zusteht, sei unfair und gemein. Dabei verkennt er dann aber, dass der Gesetzgeber ihm diese Wertung schon abgenommen hat.
Das Risiko, die Ware selbst andernorts zu einem deutlich höheren Preis als dem kalkulierten beschaffen zu müssen, oder von Kunden auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, geht jeder Händler ein, der Ware verkauft, die er selbst nicht auf Lager hat.
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Ich stimme J-P da voll und ganz zu, jedoch sollte man in diesem speziellen Fall noch bedenken, dass das Gerät auch nirgends anders verfügbar ist und der Unmut sich somit "lediglich" auf den, evtl. mangels fehlendem Handy nicht nutzbaren, Mobilfunkvertrag erstrecken sollte.
Soweit ich das recht verstanden habe, wurde euch ja angeboten, die Kosten für die Option zu übernehmen. Dies sollte wohl die beste Lösung in beiderseitigem Interesse sein, da man das Handy sonst ja sowieso nirgends bekommt.
Wem das nicht reicht, der soll einfach vom Vertrag zurücktreten.
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