Re: Entscheidungsgewalt
Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von michback
Der Pilot hat alleinige Entscheidungsgewalt - was er sagt bzw. entscheidet ist Gesetz.
Punkt.
bin zwar nicht vom Fach, aber so einfach kann's ja nicht sein. Wenn er eine Landeerlaubnis hat, aber "entscheidet" nicht zu landen, dann muss er dafür ja gute Gründe haben (technischer Defekt, ich weiß nicht was). Wenn er keine Landeerlaubnis hat, dann kann er eben nicht landen
Hier geht's doch darum, dass ich als Passagier mich gelinde gesagt veräppelt fühle, wenn alle Anzeichen dafür sprechen, dass die Maschine hätte landen dürfen und können - und dann "quasi" über der Landebahn durchstartet.
Das Flugzeit war ja schon im Landeanflug, also weit unter üblicher Flughöhe. Der FLughafen "sagt", er nach den beiden ausstehenden Flügen ist der Luftraum dicht, also keine Flugbewegung mehr ...
Auf Deine anderen etwas flapsigen Äußerungen möchte ich nicht eingehen.
ZitatAuf morgen umgebucht? Ryanair? Rayanair hat vorhin bekannt gegeben, dass alle Flüge bis Montag 12 Uhr gestrichen sind.
Stand vor 5 Minuten (bitte selbst nachschauen): Flüge nur von/nach Nordeuropa, nordl. Frankreich, nördl. Deutschland .... Definitiv ist da nicht "mein" FLughafen dabei. In der Liste der annullierten Flüge taucht mein Flug auch nicht auf.
EDIT: michback: natürlich war das dann die Entscheidung des Piloten (in Absprache mit Luftsicherung/Flughafen, evtl. mit Ryanair). Aber gesetzt den Fall, er hätte landen dürfen und es gäbe keine sonstige höhere Gewalt, dann ist das doch grenzwertig. Er kann doch nicht einfach sagen: "Ätsch, wir fliegen zurück".
Das allermindeste ist eine Kompensation nach EU-Richtlinie, bin mir aber nicht sicher, ob da noch mehr dran hängt ...
Gruss
Dieter