Nur Probleme mit O2!!

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    ...Wer online sowohl Mobilfunkvertrag als auch o2 My Handy abschließt, kann auch nur eines der beiden Rechtsgeschäfte widerrufen. ...


    Warum nur einen Vertrag, nicht auch beide?

  • Zitat

    Original geschrieben von pithein
    Warum nur einen Vertrag, nicht auch beide?


    Doch, natürlich auch beide. Er kann sowohl nur den Mobilfunkvertrag also auch nur o2 My Handy oder beide zusammen widerrufen. Wäre es ein gekoppeltes Rechtsgeschäft, könnte man nur beide Verträge zusammen widerrufen.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Wie oft muss denn im Forum das BGh-Urteil zitiert werden, dass Mobilfunkvertrag und Kaufvertrag des gleichzeitig erworbenen Telefons ein einheitliches Rechtsgeschäft darstellen. Genausoweni, wie aber das Subventionsgeschenk des Stromaanbieters eben im Gegensatz kein einheitliches Geschäft mit dem Liefervertrag darstellt, kann sich o2 aus der Rechtslage winden, beides könne ja auch getrennt abgeschlossen werden. Ohne Grund wird o2 schon nicht zurückgewichen sein..

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Wie oft muss denn im Forum das BGh-Urteil zitiert werden, dass Mobilfunkvertrag und Kaufvertrag des gleichzeitig erworbenen Telefons ein einheitliches Rechtsgeschäft darstellen.


    Welches? Das gerne genannte Urteil I ZR 210/97 bezieht sich IMHO auf ein Mobiltelefon, das nur in Verbindung mit dem Mobilfunkvertrag zu den entsprechend vergünstigten Konditionen erhältlich war: 1 € für dieses Handy bei gleichzeitigem Abschluss eines Mobilfunkvertrags. Die wahren Kosten für das Handy sind jedoch im Mobilfunkvertrag versteckt.


    Bei o2 My Handy gibt es aber keinerlei Quersubventionierung durch den Sim-Only-Mobilfunkvertrag. Man hat durch den "gleichzeitigen" Abschluss beider Verträge keine gesonderten Konditionen erhalten. Man hätte beide Verträge auch mit 10 Minuten oder 10 Stunden Abstand schließen können.


    BIANAL

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • War klar, dass das mit der Nichtquersubventierung kommt.
    Aber das weiss der Kunde nicht ob oder wie subventioniert wird. Warum sollte der Händler nicht von einem MyHandy-Verkauf profitieren und auch den Vorteil an den Kunden weitergeben. Selbst im Werbeforum gibt es o2o-Verträge mit stark verbilligten Handys oder ohne-Handyverträge von t-Mobile mit über 100 Euro Vorteil für Telefone. Kostenloses Handy bei meinBase mit Optionsbuchung kein Problem. Und selbst bei myhandy ist es nur eine Frage der Zeit bis die Subvention sichbar bleibt. So könnte ja auch der Stromanbieter sagen, er hätte die kostenlose Lampe oder die Sparbirnen im Kaufvertrag ja nur wegen dem Stromliefer-Vertragabschluss gegeben. Das kann er aber nach anderem Urteil eben nicht, da hier kein einheitliches Rechtsgeschäft vorliegt, obgleich der Kaufgegenstand subventioniert war. Daher ist nicht die Subvention wesentlich, sondern die zeitliche Nähe und das es ein Telefondienstleistungsvertrag ist um den es geht. Man geht halt laut Urteil davon aus, dass wenn man zeitlich nahe beim selben Händler Mobiltelefon und Vertrag kauft, dass man den Vertrag ohne Telefon nicht nutzen kann bzw. den Vertrag nur abschließt, weil man auch das Handy kauft. Sicher kann das BGH seine Meinung ändern, dann bitte über alle Instanzen erneut hochklagen und sieben Jahre warten.
    Wielange nun beide Verträge zeitlich auseinander sein können, weiss ich nicht.
    Aber auch darüber wielange das erste Gespräch mit dem neuen Vertrag dauern darf oder wieviele Sms man geschrieben haben darf ehe das Widerrufsrecht bei online-Käufen verwirkt ist, kann man ja auch streiten. Dass aber durch den Beginn einer Mobilfunkdienstleistung nicht automatisch sofort das Widerrufsrecht erloschen ist, darüber gibt es auch bei dem Großteil der Mobilfunkanbieter keine Zweifel mehr. (Höchstens bei den Hotlinern und mobilcom und Drillich).

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • qwqw
    ich verstehe diese Logik nicht ganz.
    Ich habe O2 MyHandy schon von ganz Anfang an als etwas Eigenständiges gesehen.
    Genau wie einen Mobilfunkvertrag.
    Meinem Verständnis nach, sind das zwei unabhängige Verträge.
    Ich bin nie auf die Idee gekommen, auf einmal nur noch einen Vetrag zu sehen.
    MfG

    Telefonica O2 Free M Boost 10 GB mit 2 Multicards für 17,99 € mit I-Phone 8
    Fraenk mit I-Phone SE

    Lidl-Connect mit Google Pixel 4
    Samsung Galaxy Note 10.1 2014-Edition Tablet und Microsoft Surface 3 Pro
    Kabelinternet: Vodafone/Unitymedia 2 Play 100/50 MBit.

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Warum sollte der Händler nicht von einem MyHandy-Verkauf profitieren und auch den Vorteil an den Kunden weitergeben.


    Weil er das nicht macht.


    Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Selbst im Werbeforum gibt es o2o-Verträge mit stark verbilligten Handys oder ohne-Handyverträge von t-Mobile mit über 100 Euro Vorteil für Telefone. Kostenloses Handy bei meinBase mit Optionsbuchung kein Problem.


    Der Händler reicht hier die Provision, die er für den Abschluss des Mobilfunkvertrages erhält (zum Teil) an den Kunden weiter.


    Im Falle von o2 My Handy gibt es aber eben keinen Rabatt, wenn man gleichzeitig einen Mobilfunkvertrag abschließt. Der Preis im o2-Shop ist unabhängig von irgendwelchen anderen Vertragsabschlüssen.


    Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Daher ist nicht die Subvention wesentlich, sondern die zeitliche Nähe und das es ein Telefondienstleistungsvertrag ist um den es geht. Man geht halt laut Urteil davon aus, dass wenn man zeitlich nahe beim selben Händler Mobiltelefon und Vertrag kauft, dass man den Vertrag ohne Telefon nicht nutzen kann bzw. den Vertrag nur abschließt, weil man auch das Handy kauft.


    Das bedeutet also auch: Wenn ich im Media-Markt nen DSL-Vertrag abschließe und anschließend einen iMac an der Kasse bezahle, dass dies als ein gekoppeltes Rechtsgeschäft anzusehen ist, da man ja ohne Computer keinen DSL-Anschluss nutzen kann. Dass der DSL-Vertragsabschluss keine Auswirkungen auf Bestandteile des Kaufvertrags des Computers hat, z.B. den Kaufpreis, spielt ja deiner Meinung nach keine Rolle.
    Sollte sich nun herausstellen, dass mir kein DSL geschaltet werden kann, wäre ich verpflichtet, den Rechner zurückzugeben, da das gesamte Rechtsgeschäft rückabgewickelt werden müsste.
    Es darf ja keinen einseitigen Vorteil durch die Kopplung geben. Die gilt wenn für beide Vertragspartner gleichermaßen.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Wie findig, Ausnahmen zu finden, um die Tatsache zu verwässern :D . Hier wurde bei einem Mobilfunkhändler in zeitlicher Nähe zwei Verträge geschlossen und diese bilden ohne Zweifel in diesem Falle ein einheitliches Rechtsgeschäft, selbst wenn nur aus Verbrauchersicht (der es so aus vergangenen Jahren gewohnt war, Handy und Vertrag zu kaufen und das damals verbunden war).
    Gerne kann ich auch die andere Kiste mit phantastischen Möglichkeiten aufmachen. Der Kunde kauft einen Vertrag mit Handy und das Handy ist so teuer, dass es der UVP-Preis ist. Der Kunde kauft zuerst ein Handy und dann gibt ihm der Verkäufer eine "mit-Handy-Vertrag" dazu. Der Handy kauft ein Handy, dass ist dann aber kaputt und er schickt es bei o2 ein und da o2 das nicht hat schickt o2 ein anderes Handy zu, das so aber ja gar nicht im einheitlichen Rechtsgeschäft gekauft wurde. Da kann der Kunde dann, da er das orginal-Handy ja bereits zur Reparatur weggegeben hat, ja den Handyvertrag kündigen und das neue Handy kostenlos behalten. Man reisst im o2 Shop das teuerste Loop-Packet auseinander und sagt dem Verkäufer, dass man ja kein einheitliche Rechtsgeschäft haben möchte. Das Handy zu dem angezeigten Preis bezahle man ja gerne auch sofort, die loop-Karte wolle man aber nicht und Daten angeben auch keine. o2 solle doch auch gleich mal den Simlock freischalten, man habe ja schließlich auch ein Handy zum Telefonieren gekauft...
    Samsung Corby kostenlos gefällig? Kein Problem einfach die drei o2o-Verträge die es dazu gibt stornieren lassen. Handy kommt ja auch zeitlich anders an und unterschrieben hat man das Angebot für die Verträge ja auch 5 Stunden früher ....
    Ich biete noch 240 Euro und Nokiahandy aktuell aus dem Werbeforum. Den IP100 für 10 Euro im Monat wenn nicht mehr widerrufbar, einfach wichtigen Kündigungsgrund suchen. (Sind zwar 35 Euro weniger geworden aber geht gerade noch so). Wiederholte zweimalige falsche Abrechnung zu Beginn der Vertragslaufzeit, das sollte bei o2 nicht so schwer sein falsche Abrechnungsmöglichkeiten zu finden. Aktuell bei der 600 Euroauszahlung für den IP100 und Activedata, wo o2 die Anschlussgebühr in den ersten beiden Rechnungen nicht hinbekommt. Da fällt mir ein, sollte ich auch aus wichtigem Grund gleich sonderkündigen, ich habe auch den Auszahlungsantrag zu anderer Zeit unterschrieben wie den Handyvertrag....
    Ja, ja beim IP für 10 Euro gibt es keine Subventionen, beim o2o auch nicht und der Kunde sieht das auch sofort ;) .
    Für o2 geht doch ein viel größerer Schaden ein, wenn alle Kunden o2o-Pakete etc. kaufen und dann die Hardware behalten, weil der eine Vertrag ja als Tarif nicht subventioniert und zu weit zeitlich von anderen entfernt geschlossen gewesen sei.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Wie findig ...
    Gerne kann ich auch die andere Kiste mit phantastischen Möglichkeiten aufmachen. Der Kunde kauft ...


    Ich auch ... sogleich fallen mir die Kartoffelchips ein, die der Kunde auf dem Heimweg am Kiosk kauft und beim Surfen im Netz knabbert. :D


    Archie mag hier noch so viele Abwandlungen bilden und diskutieren wollen. Das alles ändert aber nichts daran, dass Mobilfunkvertrag und Kaufvertrag betreffend das Mobiltelefon verbundene Geschäfte sind.


    Auch wenn die Chips nun nicht dazu gehören sollten ... an der Beurteilung der hier maßgeblichen Frage ändert das doch nichts.


    Ich sehe nicht den geringsten Anlaß, im vorliegenden Fall nicht von einer Einheit ausgehen. Ansonsten wäre das gesamte Konstrukt des verbundenen Geschäfts obsolet.


    Wenn nicht hier ... wo dann bitte sonst?


    Frankie

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!