Da hilft nur einen Brief an die Kundenbetreuung schreiben,und den Fall genau schildern, gleichzeitig auch deine Einzugsermächtigung in dem selben Brief wiederrufen.
Nur Probleme mit O2!!
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argh sorry @ Knuddelbaer...ich war von einem o2o40 ausgegangen...weiss der geier wie ich darauf komme.... aber mit nem 24 Monatsvertrag ist das weniger witzig. Ja dann Beschwerde schreiben mit Namen des shops und die ganze Sachlage mal auf den Tisch bringen.. Nicht vergessen das o2 in erster LInie da nichts für kann und auf Kulanz hoffen
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Zitat
Original geschrieben von phone-company
Ja dann Beschwerde schreiben mit Namen des shops und die ganze Sachlage mal auf den Tisch bringen.. Nicht vergessen das o2 in erster LInie da nichts für kann und auf Kulanz hoffen
Genaugenommen ist es eher umgekehrt. Der Shop kann nur einen Stornoantrag einreichen. Ob dem stattgegeben wird entscheidet letztendlich o2, da hat der Shop wenig bis keinen Einfluß drauf. -
Das denke ich bei Storno auch allerdings weiß ich auch nicht wie der Shop das weiter gibt.
Ohne Grund? Das dem dann nicht stattgegeben wird ist ja nur logisch (Da im Shop kein Rücktrittsrecht)
Oder mit dem wirklichen Grund? Dann würde ich es nicht so ganz verstehen..
Naja hingefaxt ist es schon und morgen geht es nochmal als Einschreiben in die Post...
Gruß
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Also hier jetzt entgültig (nach langer Zeit) ein DICKES lob an O2.
Vertrag wurde storniert. Die kompletten Kosten erstattet (nur die Telefonkosten nicht die ich zur Hotline hatte aber das ist zu verschmerzen) und ein Entschuldigung seitens O2.
Also O2 an sich scheint hier doch deutlich Kulanter zu sein als der ein oder andere Anbieter.
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Merkwürdige Logik ... ein dickes Lob gebührt doch wohl jemandem, der solchen Kappes erst gar nicht veranstaltet.
Und jeder, der lediglich den von ihm veranstalteten Unfug (fast) vollständig wieder richtet, verdient doch wohl kein Lob, sondern gibt allenfalls Anlass zu milderer Kritik.
Oder habe ich jetzt einen :gpaul: .
Frankie
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau Abgesehen davon halte ich es für eine absolute Zumutung, wenn o2 lediglich einen Teil des Vertrags annimmt und den Kunden darauf festnagelt. Oder treffender ausgedrückt: Eine Unverschämtheit.
Nunja, das ist keine Schuld von o2, sondern lediglich des Shop-Mitarbeiters...in der "Shop-Bibel" ist es eindeutig festgelegt, dass der Kunde vor Abschluß befragt werden soll, ob er den Tarif notfalls auch ohne Handy haben möchte.
Wenn nicht, dann muss zwingend zuerst der myHandy-Vertrag abgeschlossen werden und erst nach Bestätigung darf dann eine SIM aktiviert werden, um unnötige Stornos zu vermeiden.
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Welchen Unfug? Dass man nen Mobilfunkvertrag auch ohne Mobiltelefon bekommt und auf normalem Wege nicht zurücktreten kann, weil man kein Mobiltelefon hat? Oder dass man Mobiltelefone auch unabhängig von einem Mobilfunkvertrag auf Raten kaufen kann?
Es besteht auch die Möglichkeit, beides in einem Vertrag zu erhalten (o2 Inklusivpaket mit Handy). Dann gibt es ohne Mobiltelefon auch keinen Vertrag. -
Zitat
Original geschrieben von Lüni
Nunja, das ist keine Schuld von o2, sondern lediglich des Shop-Mitarbeiters ...
Auf jeden Fall ist es nicht Schuld des Kunden - und das ist das einzige was zählt.Ob nun o2 selbst verantwortlich ist oder einer der Erfüllungsgehifen ist rechtlich ohne Belang. Das Unternehmen kann sich doch nicht aus der Verantwortung ziehen mit dem Argument, ein Mitarbeiter sei schuld ... das wäre schön ...
Zitatarchie83
Welchen Unfug? Dass man nen Mobilfunkvertrag auch ohne Mobiltelefon bekommt und auf normalem Wege nicht zurücktreten kann, weil man kein Mobiltelefon hat? Oder dass man Mobiltelefone auch unabhängig von einem Mobilfunkvertrag auf Raten kaufen kann?
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Beides wollte der TE aber erkennbar nicht. Er wünschte einen Mobilfunkvertrag mit Mobiltelefon.Auch wenn o2 beides auf zwei Vordrucke verteilt: Wer ein Handy in Kombination mit einem Mobilfunkvertrag kauft, schließt ein sogenanntes verbundenes Geschäft ab. Und hier kann sich keiner der Beteiligten die Rosinen herauspicken.
Das Vorgehen von o2 war in meinen Augen unzweifelhaft rechtswidrig. Und lediglich diesen rechtswidrigen Zustand hat o2 weitgehend wieder beseititgt.
Wer das schon als großartige Leistung wertet, ist bei o2 wirklich gut aufgehoben. :p
Frankie
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Beides wollte der TE aber erkennbar nicht. Er wünschte einen Mobilfunkvertrag mit Mobiltelefon.
Dann hat ihn der Shop-Mitarbeiter falsch beraten. Die Schuld trifft hier den Shop und nicht o2.ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Auch wenn o2 beides auf zwei Vordrucke verteilt: Wer ein Handy in Kombination mit einem Mobilfunkvertrag kauft, schließt ein sogenanntes verbundenes Geschäft ab.
Wo hast du das denn her? Der Kunde bezahlt eben nicht über die Mobilfunkrechnung wie das bei subventionierten Mobiltelefonen der Fall wäre.
Wenn ich beim Mediamarkt nen Vertrag abschließe und dazu ein Mobiltelefon per Ratenzahlung kaufe, sind die beiden Verträge auch nicht gebunden. Hier ist das umso klarer, da es sich auch um zwei verschiedene Vertragspartner handelt: T-Mobile bzw. Mobilcom-Debitel für den Mobilfunkvertrag sowie die Media-Saturn Holding für das per Ratenvertrag gekaufte Mobiltelefon.
Aber nur weil man zwei Rechtsgeschäfte mit dem gleichen Vertragspartner abschließt, macht das sie nicht zu einem verbundenen Geschäft. Sonst müsste man bei Amazon auch immer die komplette Lieferung widerrufen und dürfte sich nicht einzelne Artikel aussuchen.ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Und hier kann sich keiner der Beteiligten die Rosinen herauspicken.
Das hat nichts mit Rosinen herauspicken zu tun. Wer online sowohl Mobilfunkvertrag als auch o2 My Handy abschließt, kann auch nur eines der beiden Rechtsgeschäfte widerrufen. Bei einem gekoppelten Geschäft müsste der Kunde beim Widerruf des Vertrags auch das Mobiltelefon unbedingt zurücksenden. Würde o2 hier darauf bestehen, dass beides gemeinsam zu widerrufen wäre, könnte ich deinen Einwand verstehen.
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