Nur Probleme mit O2!!

  • Die These, ob überhaupt zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben wurden, und daher überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, ist in der Tat diskussionswürdig. Allerdings müsste sich der Kunde an dieser Stelle - wie bereits erwähnt - der Frage stellen, warum er statt auf das Angebot "Handy mit Tarif" auf die beiden separaten Angebote "Handy ohne Tarif" und "Tarif" eingegangen ist. Es ist ja nicht so, dass o2 My Handy die einzige Möglichkeit gewesen wäre, zum IP 100 noch ein Handy zu bekommen.


    Aus meiner Sicht ist an dieser Stelle eben nicht eindeutig klar, wie das Urteil ausfallen würde. Das erwähnte BGH-Urteil bezieht sich jedenfalls IMHO auf eine durch die Kopplung an einen Mobilfunkvertrag "besonders günstige Abgabe" (Wortlaut) eines Handys, also eher auf ein verbundenes Geschäft nach § 358 BGB.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Dem kann ich jetzt so zustimmen.


    Wobei die Frage, warum sich der Kunde für die eine oder die andere Lösung entschieden hat, schon deshalb schwierig ist, weil die Existenz eines Unterschieds den meisten Kunden gar nicht auffallen dürfte.


    Im Rahmen der Begründung von gerichtlichen Entscheidungen werden dann gern Begriffe wie "allgemeine Verkehrsanschauung" o.ä. bemüht, um der Lage Herr zu werden.


    Und in der Tat ... was bei einem gerichtlichen Verfahren am Ende herauskommen würde, halte auch ich für kaum vorhersehbar. Ein bereits existierende Entscheidung zu diesem konkreten Problem ist mir jedenfalls nicht bekannt.


    Aber die wird es wahrscheinlich auch nicht geben. Um eine (m.E. wahrscheinlich) zu Ungunsten der Mobilfunkindustrie ergehende Entscheidung zu verhindern - die wie alles andere in diesem Bereich hohe Wellen schlagen würde -,zeigt man sich halt gern "kulant". Oder bezeichnet das Verhalten zumindest so. ;)


    Frankie

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